Pressemitteilung Geschäftsjahr 2019 Die EAA ist für die weitere Abwicklung gut gerüstet Jahresergebnis leicht negativ // Kredite und Wertpapiere um 18 Prozent, Derivate um 20 Prozent reduziert // Abbaufortschritte übertreffen bisherige Abwicklungsplanung // Reserven im Verhältnis zum verbliebenen Portfolio gestärkt Düsseldorf, 27. April 2020. Die EAA hat das Geschäftsjahr 2019 mit einem Fehlbetrag von 2,7 Mio. EUR nach Steuern abgeschlossen. "Bei der Abwicklung der einstigen WestLB ergibt sich damit erstmals seit 2011 ein negatives Jahresergebnis", kommentierte Horst Küpker, Mitglied des EAA-Vorstands. Zugleich betonte er, dass Verluste in dieser Phase des Portfolioabbaus in der Abwicklungsplanung von Beginn an berücksichtigt wurden. "Das leicht negative Jahresergebnis 2019 ist insoweit nicht überraschend und kein Anzeichen veränderter Rahmenbedingungen oder Risiken bei der Abwicklung der ehemaligen WestLB", so Küpker. Die EAA hatte bereits mehrfach deutlich gemacht, dass ihr zinstragendes Geschäft mit fortschreitendem Abbau zwangsläufig schrumpft und sich die Kosten nicht mehr proportional zum sinkenden Portfolio reduzieren lassen. Die wirtschaftlichen Verluste fielen 2019 jedoch deutlich geringer aus als prognostiziert. Dazu trugen unter anderem Neubewertungen von Beteiligungen bei, aber auch Eingänge auf zuvor abgeschriebene Engagements sowie eine günstige Refinanzierung. Die positive Marktentwicklung und erzielte Abwicklungsfortschritte, etwa durch Restrukturierungen, erlaubten es zudem, weitere Wertberichtigungen aufzulösen. Zusätzlich hat die EAA ihre Kosten weiter reduziert. Der Allgemeine Verwaltungsaufwand sank gegenüber dem Vorjahr um rund 15 Prozent auf 135,7 Millionen Euro. Im Vergleich zum Jahr 2012 - dem Jahr des zweiten Portfoliotransfers auf die EAA - wurden die Kosten um gut zwei Drittel gesenkt.
10 Jahre EAA - Zwischenbilanz und Ausblick Unter dem Strich ist das Abbauportfolio nach rund zehnjähriger operativer Tätigkeit kleiner und qualitativ besser als ursprünglich geplant. Zugleich sind die Reserven der EAA höher als für diesen Zeitpunkt erwartet. Der Puffer aus Eigenkapital und Risikovorsorge addierte sich Ende 2019 mit dem Eigenkapitalziehungsrahmen der EAA auf rund 1,7 Mrd. EUR; in Relation zum verbliebenen Bankbuchbestand wurde er damit weiter gestärkt. Parallel verbesserte sich die Risikoeinschätzung für das verbliebene Portfolio, insbesondere auch im Rahmen von sogenannten Stresstests. Die Risiken im Krisenszenario der Abwicklungsplanung sanken zum Beispiel seit 2012, dem Jahr der sogenannten Nachbefüllung, um rund 69%. Die EAA verfolgt seit Ende des vergangenen Jahres ein Bündel aktiver Maßnahmen, die den Risikoabbau gegenüber der kontinuierlich fortgeschriebenen Abwicklungsplanung zusätzlich beschleunigen. "Die weitere Umsetzung dieser Maßnahmen wird das Geschäftsjahr 2020 prägen", unterstreicht EAA-Vorstandsmitglied Christian Doppstadt. Sie fokussieren unter anderem auf eine signifikante Verringerung der Zahl von Kreditnehmern im EAA-Portfolio sowie auf einen massiven Abbau des Handelsbestands. Hierfür hat die EAA ein entsprechendes Projekt mit Banken gestartet. Der Vorstand der EAA weist daraufhin, dass sich derzeit noch nicht abschätzen lässt, wie stark die Corona-Pandemie die weitere Abwicklung beeinträchtigen könnte.
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Die EAA ist eine wirtschaftlich und organisatorisch selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts. Sie wurde 2009 errichtet, um zur Stabilisierung der Finanzmärkte beizutragen. Gemäß Statut ist es ihre Aufgabe, von der ehemaligen WestLB übernommene Risikopositionen verlustminimierend abzubauen. Sie übernahm Positionen im Volumen von insgesamt etwa 200 Milliarden Euro. Die Übertragung erfolgte in zwei Schritten: Die sogenannte Erstbefüllung im Jahr 2009/2010 umfasste Kredite und Wertpapiere im Nominalvolumen von 77,5 Milliarden Euro. Der zweite Transfer, die sogenannte Nachbefüllung, erfolgte 2012 und umfasste Kredite, Wertpapiere (Bankbestand) und Derivate (Handelsbestand) im Umfang von 124,4 Milliarden Euro. Die EAA ist als öffentlich-rechtliche Einrichtung insolvenzfest ausgestattet und refinanziert sich eigen-ständig am Kapitalmarkt. Die in ihrem Statut festgelegten Verlustausgleichspflichten des Landes NRW, der NRW-Sparkassen- und Landschaftsverbände sowie des Finanzmarktstabilisierungsfonds ermöglichen es ihr, günstige Konditionen bei der Emission von Wertpapieren zu erzielen. Ihre Planung ist jedoch darauf ausgerichtet, die Abwicklungstätigkeit mindestens mit einer schwarzen Null zu beenden - und somit ohne finanzielle Inanspruchnahme der Verlustausgleichspflichten auszukommen. Beteiligte der EAA sind das Land Nordrhein-Westfalen (rund 48,2%), die beiden nordrhein-westfälischen Sparkassen- und Giroverbände (jeweils rund 25%) und die beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsverbände (jeweils rund 0,9%).
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1030271 27.04.2020