WEDER ZUR DIREKTEN NOCH INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER PRESSEMITTEILUNG. Erfolgreiches Börsendebüt der Cherry AG an der Frankfurter Wertpapierbörse
Rolf Unterberger, CEO bei Cherry: "Wir sind stolz, diesen bedeutenden Meilenstein in unserer fast 70-jährigen Firmengeschichte erreicht zu haben. Das Börsendebüt markiert den Beginn eines spannenden neuen Kapitels bei Cherry." Die Aktien tragen die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A3CRRN9 und die deutsche Wertpapierkennnummer (WKN) A3CRRN. Aufgrund der deutlichen Überzeichnung des Angebots konnten bei der Zuteilung nicht alle Kaufangebote vollständig berücksichtigt werden. Kaufangebote von Privatanlegern machten 0,1 % des gesamten Angebotsvolumens aus und wurden vollständig berücksichtigt. Hauck & Aufhäuser agiert als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner, und ABN AMRO (in Zusammenarbeit mit ODDO BHF SCA) und M.M.Warburg & CO agieren als Joint Bookrunner für den Börsengang. Über Cherry Cherry ist ein weltweit tätiger Hersteller von High-End-Switches für mechanische Tastaturen und Computer-Eingabegeräten. Der Geschäftsschwerpunkt liegt auf mechanischen Tastatur-Switches für Gaming-Tastaturen sowie diversen Computer-Eingabegeräten, die in einer Vielzahl von Anwendungsfeldern eingesetzt werden, vor allem in den Bereichen Gaming, Office, Industrie, Cybersecurity sowie Telematik-Lösungen für die Gesundheitsbranche. Seit der Gründung im Jahr 1953 steht Cherry mit den beiden Geschäftsbereichen Gaming und Professional für innovative und qualitativ hochwertige Produkte, die speziell für die Bedürfnisse seiner Kunden entwickelt werden. Cherry hat seinen operativen Hauptsitz in Auerbach in der Oberpfalz und beschäftigt derzeit über 500 Mitarbeiter in Produktionsstätten in Auerbach, Zhuhai (China) und Wien (Österreich) sowie in mehreren Vertriebsbüros in Auerbach, Paris, London, Kenosha (USA), Taipeh und Hongkong. Mehr Informationen: www.cherry.de Medienkontakt Cherry AG cometis AG Justus Fischer Unter den Eichen 7 65195 Wiesbaden Telefon: +49 611 205855 - 26 E-Mail: fischer@cometis.de DISCLAIMER Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, aller Bundesstaaten der Vereinigten Staaten und des District of Columbia, die "Vereinigten Staaten"). Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer andern Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen ohne eine solche Registrierung weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder übertragen werden, es sei denn, dies geschieht gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, und zwar jeweils in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika würde mittels eines Wertpapierprospekts durchgeführt, der bei der Cherry AG erhältlich wäre und der detaillierte Informationen über das Unternehmen und dessen Geschäftsführung sowie Finanzinformationen enthalten würde. Es findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten statt. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach geltendem Recht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme von Deutschland ist diese Bekanntmachung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung EU 2017/1129 in ihrer jeweils gültigen Fassung sind. Diese Bekanntmachung richtet sich nur an Personen im Vereinigten Königreich, wenn § 21 Absatz 1 des Financial Services and Markets Act 2000 keine Anwendung findet. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen stellen weder eine Angebotsunterlage noch ein Angebot von Wertpapieren an die Allgemeinheit im Vereinigten Königreich dar, auf die § 85 des Financial Services and Markets Act 2000 Anwendung findet, und ist weder eine Empfehlung an irgendeine Person für die Zeichnung oder den Kauf von Wertpapieren noch darf es als eine solche Empfehlung verstanden werden. Im Vereinigten Königreich werden diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen nur übermittelt an Personen, die qualifizierte Anleger im Sinne des Artikels 2 der Prospektverordnung EU 2017/1129 sind in der jeweils gültigen Fassung, da sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist, und die zudem (i) Personen sind, die Berufserfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 Absatz 5 der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben, oder (ii) Personen sind im Sinne von Artikel 43 der Order oder (iii) "high net worth companies", "unincorporated associations" und andere Körperschaften sind, die von Artikel 49 Absatz 2 lit. (a) bis (d) der Order erfasst sind (nachfolgend werden die vorgenannten Personen als "Relevante Personen" bezeichnet). Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen beziehen, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit ihnen durchgeführt, und jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts tätig werden oder auf diese vertrauen. Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen dürfen ohne vorherige Zustimmung der Cherry AG weder ganz noch teilweise veröffentlicht, vervielfältigt, verteilt oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung gestellt werden. Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken. Es handelt sich weder um einen Prospekt noch um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Das Angebot (das am 23. Juni 2021 endete) und die Notierung der Aktien der Cherry AG am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgten ausschließlich auf der Grundlage eines Wertpapierprospekts. Der Prospekt wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gemäß den Bestimmungen der Prospektverordnung gebilligt. Die Billigung des Prospekts durch die BaFin sollte jedoch nicht als Befürwortung der Aktien der Cherry AG verstanden werden. Anleger sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des die Aktien betreffenden Prospekts erwerben und den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die mit der Entscheidung zur Anlage in die Aktien verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Der Prospekt wurde veröffentlicht und ist auf der Internetseite der Cherry AG (https://www.cherry.de/ueber-cherry/neuer-bereich/details-zum-ipo/ipo-info-detailseite/prospekt.html). Darüber hinaus sind Exemplare des Prospekts bei der Cherry AG, Einsteinstraße 174, 81677 München, Deutschland, kostenlos erhältlich.
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Sprache: | Deutsch |
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1212879 29.06.2021