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09.Januar 2020 14:00 Uhr

Kaya Holdings, Inc. , ISIN: US4865671006





DGAP-News: Kaya Holdings, Inc.


/ Schlagwort(e): Sonstiges






Das internationale Cannabisunternehmen Kaya Holdings, Inc. treibt seine Pläne zur Errichtung einer hochmodernen Anlage zum Cannabisanbau auf einer Fläche von ca. 20 Hektar besten Ackerlands in Israel voran








09.01.2020 / 08:00




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Das internationale Cannabisunternehmen Kaya Holdings, Inc. treibt seine Pläne zur Errichtung einer hochmodernen Anlage zum Cannabisanbau auf einer Fläche von ca. 20 Hektar besten Ackerlands in Israel voran
 
FORT LAUDERDALE (FLORIDA) / 9. Januar 2020 / Kaya Holdings, Inc. (OTCQB: KAYS) hat heute über Kaya Brands International, Inc. ("KBI"), seine Tochtergesellschaft im Mehrheitsbesitz, Fortschritte bei seinen Plänen zur Errichtung einer hochmodernen Anlage zum Cannabisanbau in Israel gemeldet, das weltweit als führend bei der Cannabisforschung und -anbautechnologie anerkannt wird. Kaya FarmsTM Israel beabsichtigt, Cannabis im Einklang mit den geltenden Gesetzen für den Export auf die europäischen und asiatischen Märkte anzubauen.

 

Seit Mitte 2019 treibt die Geschäftsleitung von KAYS die Entwicklung des Projekts voran und verhandelt mit dem Lenkungsausschuss eines in 25 Minuten Entfernung nordöstlich von Tel Aviv gelegenen Moschaws (genossenschaftlich organisierte Siedlung), um das Land zu pachten. Nach der Konsultation mit Zysman, Aharoni, Gayer, den Rechtsanwälten von KAYS in Israel, ist unsere Geschäftsleitung zuversichtlich, dass wir eine endgültige Vereinbarung über die Pachtung des Grundstücks erzielen und die erforderlichen Lizenzen von der Regierung erhalten können.

 

Eine formelle Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MOU) mit dem Moschaw, worin die grundlegenden Bedingungen für das Projekt, einschließlich einer Pachtzeit von 25 Jahren für das Land, und die anwendbaren Bestimmungen für das Vorhaben festgelegt werden, wurde dem Lenkungsausschuss des Moschaws und seinen Rechtsberatern zur Prüfung vorgelegt. Das Projekt sieht eine Reihe von Treibhäusern mit künstlicher Verdunklung ("light deprivation") mit einer jährlichen Anbaukapazität von mindestens 375.000 Pounds (ca. 340.000 Pfund) erstklassigem für medizinische Anwendungen geeignetem Cannabis vor.

 

"Wir haben in den letzten sechs Jahren durch unseren legalen Cannabisanbau bzw. -vertrieb und die Branding-Aktivitäten in Oregon - dem vielleicht komplexesten und schwierigsten legalen Cannabisgebiet in den USA - einen unvergleichlichen Erfahrungsschatz aufgebaut. Unsere strategische Entscheidung zur Nutzung unserer Erfahrung auf internationaler Ebene hat bis jetzt dazu geführt, dass wir Lizenzen für unsere Einzelhandelsmarke Kaya ShackTM in Kanada vergeben sowie ein Memorandum of Understanding (MOU) abgeschlossen haben, um eine Niederlassung von Kaya FarmsTM in Griechenland einzurichten", kommentierte Craig Frank, der CEO von KAYS. "Die Fortschritte, die wir hinsichtlich der Errichtung von Kaya FarmsTM Israel vermelden können, stellen ein weiteres Element des Unternehmensplans für das Wachstum und die Wertschöpfung im Jahr 2020 dar."

 

"Es war ein israelischer Wissenschaftler, Raphael Mechoulam, der 1964 als Erster die psychoaktive Chemikalie in Cannabis am Weizmann-Institut isolierte", fügte W. David Jones, KAYS Senior Advisor for Business Development, Licensing and Financial Operations, hinzu. "Man kann ohne Übertreibung sagen, dass Israel als "Silicon Valley für medizinisches Cannabis" bekannt ist, und das Unternehmen prüft derzeit die Zusammenarbeit mit israelischen Technologie- und Designunternehmen sowie mit einigen kleineren örtlichen Landwirtschaftsbetrieben, um einen zusätzlichen Einfluss in der israelischen Cannabis-Community zu erzielen, was als Sprungbrett für die sich entwickelnden europäischen und asiatischen Märkte dienen soll."

 

KAYS wird bei seinen Cannabisaktivitäten in Israel durch die Anwaltskanzlei Zysman, Aharoni, Gayer mit Sitz in Tel Aviv vertreten. (www.zag-sw.com)

Über Kaya Holdings, Inc. und Kaya Brands International
(www.kayaholdings.com)



Kaya Holdings, Inc. ("KAYS") ist ein vertikal integriertes legales Cannabisunternehmen, das hochwertige Cannabisprodukte für medizinische Zwecke und zum Privatkonsum herstellt, vertreibt und/oder verkauft, einschließlich Cannabisblüten, Konzentraten, Ölen und Extrakten, mit Cannabis versetzter Lebensmittel, Topika und cannabisbasierter Medizinprodukte. KAYS ist eine in den USA ansässige börsennotierte Gesellschaft, die im OTCQB-Segment des Freiverkehrsmarkts unter dem Symbol OTCQB:KAYS notiert ist.



Zu den Marken, die im Besitz von KAYS sind und von KAYS betrieben werden, gehören die Marke Kaya Shack(TM) mit lizenzierten Läden zum Verkauf von Marihuana für medizinische oder Genusszwecke (www.kayashack.com) und die Marke Kaya Farms(TM) mit Cannabisproduktions- und Verarbeitungsbetrieben. Bei weiteren Kaya-Marken in den Kategorien Extrakte, Öle, Hanfzubereitungen (Edibles), Topika, Zubehörartikel und cannabisbasierte Medizinprodukte ist die Entwicklung abgeschlossen und diese stehen kurz vor der Markteinführung.


Bei Kaya Brands International, Inc. handelt es sich um eine Tochtergesellschaft, die von KAYS als Sprungbrett für die Expansionsbestrebungen im Ausland gegründet wurde.



 



Cannabisaktivitäten in den USA



Kaya Shack(TM)-Einzelhandelsgeschäfte für Cannabis



2014 war KAYS das erste börsennotierte Unternehmen in den Vereinigten Staaten, das eine Abgabestelle für medizinisches Marihuana besaß und betrieb. Derzeit betreibt KAYS drei von der OLCC-lizenzierte Kaya Shack(TM) Einzelhandelsgeschäfte für Marihuana, um den Markt in Oregon legal mit Marihuana zu medizinischen und Genusszwecken zu beliefern.



Kaya Farms(TM)



Indoor-Anlage für Cannabisanbau und -produktion und medizinische Cannabisprodukte in Eugene (Oregon): KAYS hat seine eigenen geschützten Kaya Farms(TM)-Cannabissorten entwickelt, die es (zusammen mit Edibles und anderen Cannabisderivaten) in seiner 12.000 Quadratfuß (1.114 m²) großen Indoor-Anlage für Cannabisanbau und -produktion in Eugene (Oregon) anbaut und produziert. Diese Anlage kann derzeit ca. 1.500 Pound (ca. 680 kg) erstklassiges Cannabis jährlich produzieren, wobei diese Produktionsmenge noch ausgebaut werden kann. Das Unternehmen beabsichtigt außerdem, den Raum für die Herstellung von Ölen, Konzentraten, Extrakten, Edibles und medizinischen Cannabisprodukten zu nutzen. KAYS nutzt die Anlage zur Zeit nur in begrenztem Umfang, bis die Genehmigung zur Übertragung der Produktions- und Verarbeitungslizenzen an KAYS durch die Oregon Liquor Control Commission ("OLCC"), die in Oregon u.a. für die Regulierung des Anbaus, der Produktion und des Verkaufs von legalem Cannabis zuständig ist, erteilt wird.



Farm und Gewächshaus in Lebanon (Oregon): KAYS besitzt ein ca. 10,5 Hektar großes Grundstück in Lebanon, Linn County, (Oregon), auf dem es eine 85.000 Quadratfuß (ca. 4.645 m²) große Kaya Farms(TM)-Gewächshausanlage für Anbau und Produktion errichten möchte. Bis dato hat KAYS die Baugenehmigungen von Linn County erhalten und wird nach Erteilung der OLCC-Lizenz mit dem Bau beginnen. Die Farm ist zur unmittelbaren Entwicklung vorgesehen und bietet dem Unternehmen eine potenzielle zusätzliche Kapazität von über 100.000 Pound (ca. 45.359 kg) im Jahr, die erweitert werden soll, sobald der Export von Oregon in andere US-Bundesstaaten und ins Ausland, wo die Nutzung von Cannabis legal ist, erlaubt ist. Kaya Farms(TM) wird im Einklang mit Handbüchern für den Anbau sowie für Compliance, Personalangelegenheiten und Sicherheit betrieben.



Marken- und Produktentwicklung: Das Unternehmen unterhält eine Genbank mit über 30 Cannabissorten und hat unter den Kaya-Markennamen auch verschiedene Rezepturen von Edibles, Cannabisderivaten und Marihuanazigaretten geschützt. Vorbehaltlich der Genehmigung unserer Produktions- und Verarbeitungslizenz hat das Unternehmen Fortschritte bei der Entwicklung seiner Marken Kumba Extracts(TM), Syzygy Extracts(TM), Pakalolo Juice Company(TM) und Kaya Yums(TM) für Extrakte, Öle, Verdampferkartuschen, Getränke und eine Vielzahl von Edibles erzielt. Die Marken kommen zu den vorgerollten Joints der Marke Kaya Buddies(TM), den Kaya Gear(TM)-T-Shirts und den Really Happy Glass(TM)-Accessoires hinzu, die schon in den Kaya Shack(TM)-Läden erhältlich sind. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Finanzierungs- und Lizenzierungsphase beabsichtigt KAYS, mit einem Rollout in mehreren Bundesstaaten zu beginnen, der 2020 in dem Umfang geplant ist, in dem die Rechtslage in den USA dies zulässt.



Internationale Cannabisaktivitäten - Kaya Brands International



Nach mehr als fünf Jahren an Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Anbau von Cannabis innerhalb der strikten regulatorischen Auflagen einer Aktiengesellschaft hat KAYS Kaya Brands International, Inc. ("KBI") gegründet, um seine Erfahrung zu nutzen und in die Cannabismärkte weltweit zu expandieren. Zu den aktuellen Aktivitäten und Initiativen von KBI gehören:



Franchising in Kanada: KAYS hat Kanada für seine ersten internationalen Verkaufsaktivitäten und den Betrieb von Shack(TM)-Franchisecannabisläden ausgewählt. KAYS hat eine Gebietsvertretungsvereinbarung mit der Franchise Academy (einer führenden kanadischen Unternehmensgruppe für Franchiseentwicklung und Vertrieb) getroffen, um das Kaya Shack(TM)-Programm für Cannabis-Einzelhandelsgeschäfte in Kanada (dem einzigen G7-Land, das die Produktion, den Verkauf und die Nutzung von Cannabis sowohl für medizinische als auch für Genusszwecke auf nationaler Ebene legalisiert hat) umzusetzen. Die Vereinbarung setzt sich (in Abhängigkeit von den Lizenz- und Marktbedingungen) 75-100 Kaya Shack(TM)-Cannabis-Einzelhandelsgeschäfte im Rahmen eines mehrjährig angelegten Rollouts in ganz Kanada zum Ziel.



Die Franchise Academy (http://www.franchiseacademy.ca) und ihr Gründer Shawn Saraga sind Mitglied und nationaler Sponsor der Canadian Franchise Association. Mit einer Branchenerfahrung von über 15 Jahren und dem erfolgreichen Abschluss von über 700 Franchisevereinbarungen und Mietverträgen in ganz Kanada verfügt die Franchise Academy über das Wissen, die Kompetenz und das Engagement, um ausgewählte Franchisegeber beim Einstieg in den kanadischen Markt zu unterstützen.



Darüber hinaus hat KAYS die in Toronto (Kanada) ansässige Anwaltskanzlei Garfinkle Biderman, LLP damit beauftragt, die Franchise Disclosure Documents und zugehörige Unterlagen für den Verkauf der Kaya Shack(TM)-Cannabis-Franchisegeschäfte in Kanada zu erstellen. Wir gehen davon, dass der Verkauf und die Vermittlung der Franchisegeschäfte in Kanada in den nächsten 3-24 Monaten über die Bühne gehen werden. KAYS beabsichtigt, sein Franchisegeschäft letztendlich auch auf die USA auszudehnen, sofern die Vorschriften und Gesetzes dies erlauben.



Griechenland



KAYS hat eine Absichtserklärung ("MOU") unterzeichnet, durch die eine Grundsatzvereinbarung getroffen wird, wonach KBI eine Beteiligung von 50% an Greekkannabis, PC ("GKC") erwirbt. GKC ist ein vor Kurzem gegründetes, in Athen ansässiges Cannabisunternehmen, das eine Genehmigung für den Anbau, die Verarbeitung und den Export von medizinischem Cannabis bei der griechischen Regierung beantragt hat und auf deren Erteilung wartet.



Die Absichtserklärung legt eine Grundsatzvereinbarung fest, wonach KBI als Gegenleistung für seine Bereitstellung des nötigen Fachwissens in Bezug auf Cannabisanbau, -verarbeitung, Markenentwicklung und andere Angelegenheiten das Recht hat, eine 50%ige Beteiligung an GKC zu erwerben, indem es GKC 50% seiner Kosten für den Genehmigungsantrag erstattet (wobei auch die Kosten von KBI berücksichtigt werden). Der Abschluss der in der Abschlusserklärung vorgesehenen Transaktion hängt neben anderen üblichen Bedingungen davon ab, dass die KBI seine Due Diligence-Prüfung hinsichtlich GKC sowie die Erstellung, Unterzeichnung und Vorlage der endgültigen Transaktionsdokumentation zufriedenstellend abschließt und die endgültige Erteilung der Genehmigung durch die griechische Regierung erfolgt.



GKC beabsichtigt, seine Anlage zum Anbau bzw. zur Verarbeitung von Cannabis auf einem schon ins Auge gefassten Grundstück außerhalb von Athen zu errichten. Die Projektmanagement-Abteilung sieht 3 Entwicklungsphasen vor, die jeweils 125.000 Quadratfuß (ca. 11.612 m²) für einen Gewächshausanbau unter künstlicher Verdunklung (,light-deprivation') vorsehen. Jede Phase soll 93.600 Pound (ca. 42.456 kg) erstklassiges medizinisches Cannabis produzieren, mit einer angenommenen gesamten Projektkapazität von mindestens 280.000 Pound (ca. 127.005 kg) jährlich, die zum Vertrieb in ganz Europa und auf anderen ausgewählten Märkten bestimmt sind.



Als Gegenleistung für seine Bereitstellung des nötigen Fachwissens in Bezug auf Cannabisanbau, -verarbeitung, Markenentwicklung und andere Angelegenheiten durch KBI hat GKW KBI eine Option gewährt, eine 50%ige Beteiligung an GKC zu erwerben, indem es GKC 50% seiner Kosten für den Genehmigungsantrag erstattet (wobei auch die Kosten von KBI berücksichtigt werden). Die Vereinbarung unterliegt noch der Due Diligence-Prüfung durch KBI und der endgültigen Erteilung der Lizenz durch die griechischen Behörden.



KAYS und KBI werden in Griechenland durch die Athener Anwaltskanzlei Dalakos Fassolis Theofanopoulos (https://dftlaw.gr/) vertreten. Die Kanzlei kann auf eine langjährige und angesehene Rechtspraxis zurückblicken und hat ein umfassendes internationales Netz von Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Anwaltskanzleien weltweit aufgebaut.




Wichtige Offenlegung: KAYS beabsichtigt die Umsetzung seiner mitgeteilten Geschäftsziele im Einklang mit dem derzeitigen Rechtsverständnis hinsichtlich der einzelstaatlichen und örtlichen Gesetze und der Vollstreckungspolitik und -prioritäten auf Bundesebene in Bezug auf Marihuana. Potenzielle Investoren und Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass KAYS und MJAI vor einer Umsetzung eines Teils ihres Geschäftsplans (einschließlich u.a. Genehmigungsanträgen für den Anbau, den Vertrieb oder Verkauf von Marihuanaprodukten, der Durchführung der obigen Aktivitäten oder des Erwerbs von bestehenden Betrieben zur Herstellung bzw. zum Verkauf von Cannabis) einen Rechtsanwalt konsultieren. Die Rechtsberatung des Anwalts hinsichtlich spezifischer Aktivitäten von KAYS, Rechtsverfahren auf bundes-, einzelstaatlicher oder örtlicher Ebene oder Änderungen bei der Politik der Bundesregierung und/oder staatlichen und örtlichen Gesetzen können sich negativ auf die Geschäftsaktivitäten und den Shareholder Value auswirken.



Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die als "zukunftsgerichtete Aussagen" eingestuft werden können und üblicherweise Begriffe wie "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "erwarten" oder vergleichbare Ausdrücke enthalten. Diese Aussagen werden gemäß den Safe Harbor-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 gemacht. Zukunftsgerichtete Aussagen bergen Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Faktoren, die zu solchen Abweichungen führen oder beitragen können, sind u.a. die Akzeptanz der aktuellen und zukünftigen Produkte des Unternehmens auf dem Markt, die Fähigkeit des Unternehmens, effektive neue Produkte zu entwickeln und die Genehmigungen der Aufsichtsbehörden für diese Produkte zu erhalten, Wettbewerbsfaktoren, die Abhängigkeit von Drittlieferanten sowie andere Risiken, die in den regelmäßig vom Unternehmen bei der Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) eingereichten Berichten aufgeführt werden. Durch die Mitteilung dieser zukunftsgerichteten Aussagen übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, diese Aussagen nach dem Veröffentlichungsdatum durch Korrekturen oder Änderungen zu aktualisieren.

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