News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
20.09. 20:14 vor 10 Stunden
GRAMMER Aktiengesellschaft
EQS-Adhoc: GRAMMER AG verkauft TMD-Gruppe in Nordamerika
20.09. 16:12 vor 14 Stunden
Scherzer & Co. AG
EQS-News: Scherzer & Co. AG berichtet über das erste Halbjahr 2024
20.09. 09:15 vor 21 Stunden
Binect AG
EQS-News: BINECT AG: Halbjahresbericht 2024 veröffentlicht
20.09. 08:45 vor 21 Stunden
MIC Market Information & Content Publishing GmbH
Strategische Einbindung als bedeutender Meilenstein: HEALWELL-Tochter ?BioPharma Services? erweitert Leistungsspektrum
20.09. 06:55 vor 23 Stunden
HUBER+SUHNER AG
HUBER+SUHNER begrüsst zum zweiten Kapitalmarkttag
20.09. 06:45 vor 23 Stunden
HUBER+SUHNER AG
HUBER+SUHNER regelt CFO-Nachfolge
In allen Meldungen suchen

04.Mai 2020 14:12 Uhr

Baumot Group AG , ISIN: DE000A2G8Y89





DGAP-News: Baumot Group AG


/ Schlagwort(e): Sonstiges






Baumot Group AG: Emissionsreduktion im Fahrzeugbestand wesentlich für europäischen Green Deal








04.05.2020 / 14:12




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Baumot Group AG: Emissionsreduktion im Fahrzeugbestand wesentlich für europäischen Green Deal



- EuGH-Generalanwältin: Abschaltsoftware grundsätzlich verboten



- Baumot erwartet direkte und flächendeckende Förderung von Fahrzeugnachrüstungen in Europa



- Synthetische Kraftstoffe und SCR-Nachbehandlung können Emissionen effektiv reduzieren



Königswinter, 04. Mai 2020 - Die Baumot Group AG, Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung, informiert anlässlich des anstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen. Hintergrund der Frage an den EuGH sind Ermittlungen gegen den Volkswagen-Konzern in Frankreich.


Am 30. April 2020 hat EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston dem Gericht ihr Schlussgutachten vorgestellt, das als Empfehlung für die Richter zu verstehen ist. Demnach stelle eine Vorrichtung, die bei Zulassungstests von Dieselkraftfahrzeugen einen verstärkten Einfluss auf die Funktion des Emissionskontrollsystems dieser Fahrzeuge ausübe, eine unionsrechtliche verbotene "Abschalteinrichtung" dar. Automobilhersteller haben nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge die vorgeschriebenen Emissionsgrenzen während ihres gesamten normalen Betriebs einhalten.



Baumot begrüßt die Auffassung Sharpstons, da sie Rechtssicherheit für die zahlreichen EURO-5 sowie EURO-6-Dieselfahrzeughalter in ganz Europa in Aussicht stellt. Stefan Beinkämpen, Vorstand der Baumot Group, erwartet nach dem EuGH-Urteil eine klare Umsetzung in den europäischen Staaten mit aktiver Unterstützung der betroffenen Automobilkonzerne. Dies sieht er auch im Einklang mit den auf dem 11. Petersberger Klimadialog diskutierten Klimazielen. Stefan Beinkämpen: "Die europäischen Klimaziele 2030 werden aus unserer Sicht nur dann erreicht, wenn auch Lösungen zur Emissionsreduktion in den hohen Fahrzeugbeständen mit circa 230 Mio. PKW flächendeckend und umfassend eingeführt und entsprechend gefördert werden. Prämien der Automobilindustrie und politische Anreize für mehr Elektro- und Hybridfahrzeuge werden lediglich einen geringen Teil der Fahrzeugbestände verjüngen. Wir erwarten daher europaweit ein deutliches Zeichen der Politik durch die direkte und flächendeckende Förderung von Fahrzeugnachrüstungen." Insbesondere nach der Covid-19-Krise werde nicht jeder Fahrzeughalter in ein Neufahrzeug investieren können. Daher müsse es ebenfalls Teil des europäischen Green Deals sein diesen Menschen eine geförderte Alternative für umweltfreundliche Individualmobilität zu bieten.



Eine erweiterte technische Lösung für mehr Umweltschutz im Fahrzeugbestand bieten nach Ansicht von Baumot auch synthetische Kraftstoffe plus SCR-Nachbehandlung. Zum einen resultiert die kombinierte Anwendung in einer zusätzlichen Reduzierung der Stickoxide. Zum anderen reduziert sich die Verschmutzung des Motors durch eine saubere Verbrennung. Baumot arbeitet daher seit Anfang des Jahres zusammen mit dem Institut für Fahrzeugtechnik der HTW Saarland an der Entwicklung von leistungsfähigen Abgasnachbehandlungssystemen zur Nutzung mit synthetischen Kraftstoffen. Erklärtes Ziel ist es noch in diesem Jahr damit weitere Lösungen für Umwelt und Klima zu schaffen.




Über die Baumot Group AG:


Die Baumot Group AG ist ein führender Anbieter im Bereich der Abgasnachbehandlung. Diese Produkte und Dienstleistungen setzt Baumot branchenübergreifend in den Geschäftsfeldern OEM (Erstausrüstung), Retrofit (Nachrüstung) und Aftermarket (Ersatzteile) ein. Zu den Branchen zählen insbesondere On-Road (z.B. Pkw, Lkw sowie Busse) und Off-Road (z.B. Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen oder stationäre Anlagen).



Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie auf der Unternehmenswebseite unter folgendem Link: www.baumot.de



Die Aktie der Baumot Group AG notiert im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse.





Kontakt:

cometis AG

Claudius Krause

Unter den Eichen 7

65195 Wiesbaden



Tel: +49 (0)611 - 20 585 5 - 28

Fax: +49 (0)611 - 20 585 5 - 66

E-Mail: krause@cometis.de




Nadine Lange

Baumot Group AG

Eduard-Rhein-Straße 21-23

D-53639 Königswinter


T +49(0)2244 91 80 57

F +49(0)2244 91 83 819

E nadine.lange@twintec.de














04.05.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



























Sprache: Deutsch
Unternehmen: Baumot Group AG

Eduard-Rhein-Straße 21 - 23

53639 Königswinter

Deutschland
Telefon: +49 (0)2244 . 91 80 57
Fax: +49 (0)2244 . 91 83 819
E-Mail: IR@baumot.de
Internet: ir.baumot.de
ISIN: DE000A2G8Y89
WKN: A2G8Y8
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1035383





 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service





1035383  04.05.2020 



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1035383&application_name=news&site_id=mastertraders
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.