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05.August 2021 15:05 Uhr

Bastei Lübbe AG





DGAP-News: Bastei Lübbe AG


/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung






Bastei Lübbe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.09.2021 in https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG








05.08.2021 / 15:05



Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.











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Bastei Lübbe AG
Köln
WKN A1X3YY / ISIN DE000A1X3YY0



Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, den 15. September 2021, um 10:00 Uhr
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters)

stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.



Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung durch
die Aktionäre oder deren Bevollmächtigte erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (keine elektronische Teilnahme). Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen
zur weiterhin erforderlichen Anmeldung zur Hauptversammlung.


Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes:
DockČ - hybrid location, Hafenstr. 1, 51063 Köln


I. Tagesordnung
















1.


Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Bastei Lübbe AG zum 31. März 2021, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. März 2021, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB



Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab dem Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung im Internet unter





https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung

zugänglich und werden während der Hauptversammlung näher erläutert werden.


Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt somit zu Tagesordnungspunkt
1 keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.


2.


Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020/2021


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2020/2021 in Höhe von Euro 8.275.465,95 wie
folgt zu verwenden:










a)

Ausschüttung einer regulären Dividende von Euro 0,25 und einer Sonderdividende von Euro 0,04 je dividendenberechtigter Aktie
und somit bei einer Gesamtzahl von 13.200.100 dividendenberechtigten Stückaktien Ausschüttung einer Dividende in Höhe von
insgesamt Euro 3.828.029,00.


b)

Einstellung eines Betrags in Höhe von Euro 0,00 in die anderen Gewinnrücklagen.


c)

Vortrag des verbleibenden Betrags in Höhe von Euro 4.447.436,95 auf neue Rechnung.



Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft 99.900 eigene Aktien, die nach § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind.
Sollte sich der Bestand an eigenen Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung der Dividende von Euro 0,29 je dividendenberechtigter Stückaktie (bei einer regulären Dividende von Euro 0,25
sowie der Sonderdividende von Euro 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie) ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet werden.


Nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende (einschließlich der Sonderdividende) am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der Dividende (einschließlich der Sonderdividende)
ist somit für den 20. September 2021 vorgesehen.


3.


Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017


Die Hauptversammlungen vom 22. November 2017, vom 19. September 2018, vom 18. September 2019 sowie vom 15. September 2020
haben jeweils beschlossen, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung zu vertagen.


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der Mitglieder des Vorstands erneut bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung
zu vertagen.


4.


Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017


Die Hauptversammlungen vom 22. November 2017, vom 19. September 2018, vom 18. September 2019 sowie vom 15. September 2020
haben jeweils beschlossen, die Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung zu vertagen.


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats erneut bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung zu vertagen.


5.


Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020/2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2020/2021 Entlastung zu erteilen.


6.


Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020/2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2020/2021 Entlastung zu erteilen.


7.


Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022


Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/2022 zu wählen.


Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die von Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene
Erklärung der Ebner Stolz GmbH & Co. KG zu deren Unabhängigkeit eingeholt.


8.


Beschlussfassung über die Bestätigung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder


Durch das ARUG II wurde auch § 113 Abs. 3 AktG neu gefasst. Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung
einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wobei ein die
Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Gemäß der Übergangsvorschrift § 26j Abs. 1 Satz 1 des Einführungsgesetzes
zum AktG hat diese Beschlussfassung erstmalig bis zum Ablauf der ersten ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31. Dezember
2020 folgt, zu erfolgen. Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder ist in § 20 der Satzung der Gesellschaft geregelt
und nachfolgend dargestellt.


Gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum
Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 50.000 Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache, sein Stellvertreter
das Eineinhalbfache dieses Betrags. Die Vergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zu zahlen. Aufsichtsratsmitglieder,
die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahrs angehört haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer
ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Eine variable Vergütung ist nicht vorgesehen.


Die Gewährung einer Festvergütung entspricht der überwiegenden Praxis in vergleichbaren Gesellschaften in Deutschland und
hat sich bewährt. Eine feste Vergütung ohne variable erfolgsbezogene Vergütungskomponente gewährleistet, dass der Aufsichtsrat
losgelöst von dem kurzfristigen Unternehmenserfolg seine Kontroll- und Beratungsfunktion auf eine unabhängige Weise ausüben
kann. Insbesondere werden für den Fall schwieriger Unternehmenslagen, in denen die Arbeitsbelastung der Aufsichtsratsmitglieder
regelmäßig steigt, keine Fehlanreize durch eine sich dann gegebenenfalls verringernde Vergütung gesetzt. Die Festvergütung
leistet so einen mittelbaren Beitrag zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Das Modell der Festvergütung entspricht
auch der Anregung G.18 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Entsprechend der Empfehlung G.17 des DCGK wird
zudem der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats durch eine entsprechende
zusätzliche Vergütung angemessen berücksichtigt.


Gemäß § 20 Abs. 2 der Satzung trägt die Gesellschaft die auf jedes Mitglied des Aufsichtsrates entfallenden Versicherungsprämien
für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über eine Höhe bis zu einer Versicherungssumme 15.000.000,00 Euro. Gemäß
§ 20 Abs. 3 der Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates ferner Ersatz aller Auslagen. Umsatzsteuer auf ihre Vergütung
und den Auslagenersatz wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft erstattet, soweit die Aufsichtsratsmitglieder
zur Rechnungsstellung unter Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt sind und von diesem Recht Gebrauch machen. Ein Sitzungsgeld
wird nicht gezahlt.


Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder entspricht den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt vollumfänglich
die Vorgaben des DCGK.


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, das in diesem Tagesordnungspunkt 8 beschriebene Vergütungssystem für die Mitglieder
des Aufsichtsrats zu bestätigen.



II. Weitere Angaben zur Einberufung


Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts


Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, dass die diesjährige Hauptversammlung der
Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ('COVID-19-Gesetz') ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird.


Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet über das passwortgeschützte
Aktionärsportal der Gesellschaft, welches unter dem Link


https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

zu erreichen ist.


Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und ihren Anteilsbesitz
nachweisen.


Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 25. August 2021,
0:00 Uhr, (Nachweisstichtag) beziehen und ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des Anteilsbesitzes zu erbringen. Hierfür ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß
§ 67c Abs. 3 Aktiengesetz ausreichend. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis 8. September 2021, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse
zugehen:


Bastei Lübbe AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de


Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Zugangskarten
für die Hauptversammlung übersandt, die auch die Zugangsdaten zum Aktionärsportal enthalten. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden
Institut rechtzeitig eine Zugangskarte angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
wird in diesem Fall durch die Depotbank erbracht.


Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung über
das Aktionärsportal und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag
erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall
der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den
Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag nicht Aktionär
ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie
lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.



Stimmrecht / Stimmrechtsvertreter


Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut),
eine Aktionärsvereinigung oder sonstige Personen ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann
die Gesellschaft die Vollmacht nur einer Person akzeptieren und diejenige des bzw. der anderen Bevollmächtigten zurückweisen.


Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform
(§ 126b BGB), soweit nicht in den nachfolgenden Bestimmungen Abweichendes vorgesehen ist. Mit der Zugangskarte wird den Aktionären
ein auf dieser abgedrucktes Vollmachtformular übersandt. Das Vollmachtformular ist außerdem im Internet unter


https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

abrufbar und wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt.


Soll ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt
werden, genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigen nachprüfbar festgehalten wird. Möglicherweise verlangen
die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht nachprüfbar
festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der Vollmacht
ab.


Der Nachweis der Bevollmächtigung muss durch den Aktionär oder den entsprechenden Bevollmächtigten aus organisatorischen Gründen
bis spätestens zum Ablauf des 14. September 2021, 24:00 Uhr, im passwortgeschützten Aktionärsportal unter


https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

hochgeladen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:


Bastei Lübbe AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de


Erfolgt der Nachweis der Bevollmächtigung nicht fristgemäß wie vorstehend beschrieben, gilt das Folgende:


Durch Verwendung des Aktionärsportals und Eingabe von Vor- und Nachnamen und Wohnort des Bevollmächtigten erklärt der Bevollmächtigte,
dass er ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde. In diesem Fall ist der Gesellschaft jedoch zusätzlich ein Nachweis der Bevollmächtigung
bis zum Beginn der Abstimmung auf der Hauptversammlung zu übermitteln. Für die Übermittlung dieses Nachweises bitten wir darum,
die Möglichkeit des Uploads über das Aktionärsportal zu nutzen oder die vorstehend genannte E-Mail-Adresse zu verwenden.


Der Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) kann seinerseits nicht physisch
an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht nur über elektronische Briefwahl oder die (Unter-)Bevollmächtigung und
Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Möchte der Bevollmächtigte zur Stimmabgabe das
Aktionärsportal unter


https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

nutzen, benötigt er hierzu die Zugangsdaten, die dem Aktionär mit der Zugangskarte übermittelt werden.


Die Bastei Lübbe AG bietet ihren Aktionären auch an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bei der Ausübung ihres Stimmrechtes vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht
im Fall seiner Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt
werden, müssen Sie daher neben der Vollmacht zwingend Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt
ausgeübt werden soll. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter wird ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine
weitergehende Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen. Auch im Falle der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des
Anteilsbesitzes nach vorstehenden Bestimmungen erforderlich.


Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können Sie dies unter Verwendung der zugesandten Zugangskarte oder
über das Aktionärsportal unter


https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

tun.


Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung müssen aus
organisatorischen Gründen bis spätestens 14. September 2021, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse
eingegangen sein:


Bastei Lübbe AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de


Alternativ kann der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch über das passwortgeschützte Aktionärsportal bevollmächtigt
werden. Über das Aktionärsportal erteilte Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter
müssen bis zum Beginn der Abstimmung auf der Hauptversammlung vollständig erteilt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein
Widerruf der über das Internet erteilten Vollmachten oder eine Änderung über das Internet erteilter Weisungen möglich. Um
das Aktionärsportal zu nutzen, bedarf es der auf der Zugangskarte abgedruckten erforderlichen Log-In-Daten (Zugangskartennummer
und PIN). Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter


https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 


Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl


Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation oder schriftlich abgeben, ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung
zur Hauptversammlung.


Für die elektronische Briefwahl steht das Aktionärsportal der Gesellschaft unter


https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

ab dem 25. August 2021 bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten die Aktionäre
nach ihrer Anmeldung.


Alternativ können die Aktionäre für die Briefwahl nach erfolgter Anmeldung auch das zusammen mit der Zugangskarte zugesandte
Formular benutzen. Die schriftlichen Stimmabgaben müssen spätestens bis 14. September 2021, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft
unter der folgenden Adresse eingegangen sein:


Bastei Lübbe AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de


Eine Stimmabgabe durch Briefwahl ist nur in Bezug auf solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, zu denen es mit dieser Einberufung
oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach
§§ 122 Abs. 2, 126, 127 AktG gibt.


Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen und Institutionen können sich der Briefwahl bedienen.



Rechte der Aktionäre



Ergänzungsverlangen sowie Gegenanträge und Wahlvorschläge


Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
des Vorstands über den Antrag halten. Etwaige Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen dem Vorstand
der Gesellschaft schriftlich bis zum 15. August 2021, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die
folgende Adresse:


Bastei Lübbe AG
- Vorstand -
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg


Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
(sofern diese Gegenstand der Tagesordnung sind) und Abschlussprüfern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind ausschließlich zu richten
an:


Bastei Lübbe AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de


Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens
31. August 2021, 24.00 Uhr, unter der angegebenen Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer
etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im Internet unter


https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß §§ 126, 127 AktG erfüllt
sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben unberücksichtigt.


Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Ordnungsgemäß gestellte
und zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung bekanntgemacht
wurden, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag
stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.



Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation


Gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der
Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der Versammlung
im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen.


Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens zum 13. September 2021, 24:00 Uhr, über das Aktionärsportal
der Gesellschaft unter


https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

eingereicht werden. Das Aktionärsportal der Gesellschaft einschließlich der Möglichkeit zur Übermittlung von Fragen steht
den Aktionären ab dem 25. August 2021 zur Verfügung.


Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2
Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet.



Erklärung Widerspruch


Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne
Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Kommunikation bei dem beurkundenden Notar zu erklären. Eine gültige Erklärung des Widerspruchs setzt voraus, dass der Aktionär
oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende
der Hauptversammlung über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter


https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

einreicht.



Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft


Diese Einberufung der Hauptversammlung, eine Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit Artikel 4 und Anhang
Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212, die Informationen gemäß § 124a AktG, die Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, § 1 COVID-19-Gesetz sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter


https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

zur Verfügung. Auf der Internetseite der Gesellschaft werden nach der Hauptversammlung auch die Ergebnisse der Abstimmungen
über die Tagesordnungspunkte veröffentlicht. Ferner finden Sie dort Hinweise, wie innerhalb eines Monats nach dem Tag der
Hauptversammlung eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG angefordert werden kann.



Angaben gem. § 49 Abs. 1 Ziffer 1 WpHG


Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.300.000,00 und ist eingeteilt
in 13.300.000 nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie grundsätzlich eine Stimme gewährt. Von den 13.300.000 Stück Aktien
entfallen 99.900 Stück auf eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beläuft sich somit auf 13.200.100 Stimmrechte.



Datenschutz


Im Zusammenhang mit der Anmeldung für die Hauptversammlung oder der Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht erheben wir personenbezogene
Daten über den Aktionär und/oder den Bevollmächtigten. Die Bastei Lübbe AG verarbeitet diese Daten als Verantwortlicher unter
Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten
zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Betroffenen gemäß der DS-GVO finden sich in unseren Datenschutzhinweisen
für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie Gäste der Bastei Lübbe AG auf der Internetseite der Gesellschaft unter


https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
 

Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in gedruckter Form zu. Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen
an die nachfolgende Adresse:


Bastei Lübbe AG
Datenschutzbeauftragter
Schanzenstraße 6 - 20
51063 Köln
E-Mail: datenschutz@luebbe.de


Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.


 



Köln, im August 2021


Bastei Lübbe AG


- Der Vorstand -



















05.08.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de















Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bastei Lübbe AG

Schanzenstraße 6-20

51063 Köln

Deutschland
E-Mail: investorrelations@luebbe.de
Internet: https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung





 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service





1224436  05.08.2021 



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Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.