Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ? Durchführung Aktienrückkauf Die Südzucker AG hat den durch Bekanntmachung vom 7. Juni 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 8. Juni 2022 begonnen und am selben Tag abgeschlossen. Am 8. Juni 2022 wurden insgesamt 59.700 Aktien (ISIN DE0007297004) zurückerworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis betrug durchschnittlich 12,90 EUR. Insgesamt wurden im Rahmen des Rückkaufprogramms eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von 770.282,82 EUR (ohne Nebenkosten) erworben. Der Erwerb der Aktien diente einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm der Südzucker AG i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 zu erfüllen. Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Südzucker AG getroffen hat. Die Gesamtzahl der am 8. Juni 2022 zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen sind nachstehend aufgelistet:
Damit ist der Aktienrückkauf beendet. Unter https://www.suedzucker.de/de/investor-relations/aktie/belegschaftsaktien sind die innerhalb eines Tages getätigten Einzelgeschäfte veröffentlicht. Mannheim, im Juni 2022 Südzucker AG Der Vorstand
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Südzucker AG |
Maximilianstr. 10 | |
68165 Mannheim | |
Deutschland | |
Internet: | www.suedzucker.de |
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1373119 10.06.2022