Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Erwerb eigener Aktien - 19. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 10. Januar 2020 bis einschließlich 20. Januar 2020 wurden insgesamt Stück 133.489 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München ('Munich Re') erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 22. Mai 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 23. Mai 2019 mitgeteilt wurde.
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 23. Mai 2019 bis einschließlich 20. Januar 2020 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf Stück 2.990.752 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Munich Re erfolgt durch eine von der Munich Re beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Munich Re veröffentlicht (www.munichre.com). München, 21. Januar 2020 Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München |
Königinstraße 107 | |
80802 München | |
Deutschland | |
Internet: | www.munichre.com |
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