IVU Traffic Technologies AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 - 2. Zwischenmeldung Die IVU Traffic Technologies AG hat im Zeitraum vom 03.02.2020 bis einschließlich 07.02.2020 insgesamt 21.700 Stückaktien der Gesellschaft zu einem volumengewichteten Durchschnittskurs von 13,8701 EUR im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 28.01.2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden folgende Stückzahlen zurückgekauft:
1 ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 28.01.2020 durch die IVU Traffic Technologies AG erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 40.815 Stück. Der Erwerb der Aktien der IVU Traffic Technologies AG erfolgt auf Basis der Ad-hoc-Mitteilung vom 28.01.2020 durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse (XETRA-Handel). Detaillierte Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.ivu.de unter der Rubrik Investor Relations/Aktie abrufbar. Berlin, 10. Februar 2020
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | IVU Traffic Technologies AG |
Bundesallee 88 | |
12161 Berlin | |
Deutschland | |
Internet: | www.ivu.de |
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971493 10.02.2020