DGAP-Ad-hoc: TeamViewer AG / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch ("Marktmissbrauchsverordnung") Korrektur des aktiven latenten Steuerertrags und Auswirkungen auf das vorläufige Ergebnis 2019 (ungeprüft, IFRS) Göppingen, 25. Februar 2020 - Die durch TeamViewer AG ("TeamViewer") am 10. Februar 2020 erfolgte Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses für 2019 (ungeprüft, IFRS) weist aktive latente Steuern um 7,0 Mio. Euro zu hoch aus. Im Rahmen der Finalisierung des Jahresabschlusses 2019 stellte die Gesellschaft soeben fest, dass die angesetzten aktiven latenten Steuern auf Zinsvorträge für gewerbesteuerliche Zwecke zu reduzieren sind. Nach Korrektur betragen die aktiven latenten Steuern zum 31. Dezember 2019 6,3 Mio. Euro (anstatt 13,3 Mio. Euro). Der Ertrag aus Ertragssteuern beläuft sich für das Geschäftsjahr 2019 auf 8,7 Mio. Euro (anstatt 15,7 Mio. Euro). Das Konzernergebnis im Geschäftsjahr 2019 beträgt nach der Korrektur 103,9 Mio. Euro (anstatt 110,9 Mio. Euro). Das Konzernergebnis im vierten Quartal 2019 beträgt 44,6 Mio. Euro (anstatt 51,6 Mio. Euro). Billings, Adjusted EBITDA, Umsatz, Gewinn vor Ertragssteuern und sämtliche Cashflows bleiben unverändert. Alle genannten Zahlen sind vorläufig und ungeprüft. TeamViewer wird am 26. März 2020 den Geschäftsbericht 2019 mit einem geprüften Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr veröffentlichen. ***
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982939 25.02.2020 CET/CEST