News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
18.11. 20:12 vor 7 Tagen
aap Implantate AG
EQS-Adhoc: aap Implantate AG: Anhebung der EBITDA Guidance
18.11. 16:57 vor 7 Tagen
MIC Market Information & Content Publishing GmbH
EQS-News: Green Bridge Metals Corp. ernennt Robert G. Krause zum Mitglied des Vorstands
In allen Meldungen suchen

11.März 2020 11:39 Uhr

SeniVita Social Estate AG , ISIN: DE000A13SHL2



DGAP-Ad-hoc: SeniVita Social Estate AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung


SeniVita Social Estate AG: Abstimmung über Modifikation der Wandelanleihe 2015/2020 verfehlt Quorum - Gläubigerversammlung am 31. März 2020 geplant


11.03.2020 / 11:39 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




/



SeniVita Social Estate AG, Bayreuth

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß § 17 MAR (Ad hoc Mitteilung)



Stichworte: Finanzielle Restrukturierung



SeniVita Social Estate AG: Abstimmung über Modifikation der Wandelanleihe 2015/2020 verfehlt Quorum - Gläubigerversammlung am 31. März 2020 geplant



Bayreuth, 11. März 2020 - Die am 10. März 2020 um 24.00 Uhr beendete Abstimmung ohne Versammlung der Gläubiger der Wandelanleihe 2015/2020 (ISIN: DE000A13SHL2) der SeniVita Social Estate AG (SSE AG) hat das notwendige Teilnahmequorum verfehlt. Die teilnehmenden Gläubiger vertraten wertmäßig knapp unter 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen, notwendig wäre nach dem Schuldverschreibungsgesetz mindestens die Hälfte gewesen. Wie für diesen Fall angekündigt, wird der Entwickler und Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland zu einer weiteren Gläubigerversammlung einladen, die am 31. März 2020 in Bayreuth geplant ist. Diese Versammlung ist beschlussfähig, sofern die Anwesenden mindestens 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen wertmäßig vertreten.



Die SSE AG schlägt den Inhabern der Wandelanleihe unter anderem vor, deren Laufzeit um 5 Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern sowie Höhe und Auszahlungsmodalitäten der Zinszahlungen zu verändern. Die Modifikation der Anleihe, die am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig ist, ist wichtiger Bestandteil der geplanten grundlegenden Transformation der SeniVita-Gruppe.



Die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung wird in Kürze im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html veröffentlicht.



Kontakt:

Frank Elsner

Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH

Tel.: 0049 89 99 24 96 30
office@elsner-kommunikation.de











11.03.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



















Sprache: Deutsch
Unternehmen: SeniVita Social Estate AG

Wahnfriedstraße 3

95444 Bayreuth

Deutschland
ISIN: DE000A13SHL2
WKN: A13SHL
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 994561





 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service




994561  11.03.2020 CET/CEST







fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=994561&application_name=news&site_id=mastertraders
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.