News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
19.12. 11:00 vor 8 Tagen
BluSky Carbon Inc.
EQS-News: BluSky Carbon erreicht Qualitätsstandards für Biokohle
19.12. 09:52 vor 8 Tagen
The Grounds Real Estate Development AG
EQS-News: The Grounds schließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgreich ab
19.12. 08:30 vor 8 Tagen
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
EQS-News: DEMIRE erhält Erstrating von Scope
19.12. 08:00 vor 8 Tagen
ADNOC International Germany Holding AG
EQS-News: XRG sichert sich 91,3 % von Covestro mittels freiwilligem Übernahmeangebot
19.12. 07:05 vor 8 Tagen
Bank Cler AG
Skiferien 2025: Familien kommen günstiger weg
In allen Meldungen suchen

05.Juli 2021 16:10 Uhr

RIB Software SE , ISIN: DE000A0Z2XN6



DGAP-Ad-hoc: RIB Software SE / Schlagwort(e): Squeeze-Out


Schneider Electric Investment AG übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der RIB Software SE (Aktienrechtlicher Squeeze-Out)


05.07.2021 / 16:10 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




05. Juli 2021



Schneider Electric Investment AG übermittelt Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der RIB Software SE (Aktienrechtlicher Squeeze-Out)



Stuttgart, 5. Juli 2021. Die Schneider Electric Investment AG, Düsseldorf, hat der RIB Software SE heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der RIB Software SE die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Schneider Electric Investment AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out).



Die Schneider Electric Investment AG ist mit rund 96,41 % am Grundkapital der RIB Software SE beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der RIB Software SE gefasst werden, die voraussichtlich im vierten Quartal 2021 stattfinden soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Schneider Electric Investment AG als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der RIB Software SE für die Übertragung der Aktien bezahlen wird, steht derzeit noch nicht fest.











05.07.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



























Sprache: Deutsch
Unternehmen: RIB Software SE

Vaihinger Str. 151

70567 Stuttgart

Deutschland
Telefon: +49 (0)711-7873-0
Fax: +49 (0)711-7873-311
E-Mail: info@rib-software.com
Internet: www.rib-software.com
ISIN: DE000A0Z2XN6
WKN: A0Z2XN
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1215374





 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service




1215374  05.07.2021 CET/CEST







fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1215374&application_name=news&site_id=mastertraders
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.