DGAP-Ad-hoc: Nucletron Electronic AG / Schlagwort(e): Dividende/Hauptversammlung München, 27. April 2020 - Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner bilanzfeststellenden Sitzung vom 27. April 2020, nach dem Ergebnis seiner eigenen Prüfung und nach Beratung mit den Abschlussprüfern, den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 aufgestellten und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft und des Konzerns, einschließlich des zusammengefassten Lageberichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns, gebilligt. Der Jahresabschluss der Nucletron Electronic Aktiengesellschaft ist damit festgestellt. Beide Abschlüsse werden der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Die Umsatzerlöse des Konzerns lagen mit EUR 16,5 Mio. um 2,1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Das Ergebnis vor Ertragssteuern hat sich trotz geringer Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer (-5,2 Prozent ggü. Vorjahr) wegen gestiegener Beschaffungskosten und einem gegenüber Vorjahr geringeren Umsatzanteil an Eigenprodukten (-40,5 Prozent) um 32,8 Prozent auf EUR 1,3 Mio. verringert. Der Konzernauftragseingang betrug im Jahr 2019 EUR 21,5 Mio. und hat im Jahresvergleich um EUR 2,8 Mio. zugenommen. Der Auftragsbestand des Konzerns betrug am Stichtag 31. Dezember 2019 EUR 13,8 Mio., ein Anstieg von 55,1 Prozent zum Vorjahreswert. Der Geschäftsverlauf des Nucletron-Konzerns im ersten Quartal 2020 und bis zum Zeitpunkt dieser Mitteilung ist von der COVID-19-Pandemie nicht wesentlich beeinträchtigt und liegt im Bereich der Erwartungen. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende von 25 Eurocent pro Stückaktie vorschlagen. Vorstand und Aufsichtsrat haben gemeinsam beschlossen, die für den 3. Juli 2020 geplante ordentliche Hauptversammlung auf die Zeit nach dem 31. August 2020 zu verschieben. Bis Ende Juni 2020 wird der Vorstand über die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten oder die Abhaltung einer Präsenz-Hauptversammlung unter Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten sowie über den Ort ihrer Durchführung entscheiden. Der Aufsichtsrat hat dem Vorstand alle hierfür nach dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfolgungsrecht vom 27. März 2020, Bundesgesetzblatt 2020 I Nr. 14, S. 569 ff.) erforderlichen Zustimmungen erteilt. Der Vorstand Nucletron Electronic Aktiengesellschaft Gärtnerstraße 60 80992 München Deutschland Telefon: +49-89-1490-020 Email: aktie@nucletron.de Internet: www.nucletron.ag ISIN: DE0006789605 WKN: 678960 Börsen: Regulierter Markt der Börse München sowie im Freiverkehr der Börsen Berlin, Frankfurt und Stuttgart Kontakt: Ralph Schoierer Finanzvorstand
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Nucletron Electronic AG |
Gärtnerstraße 60 | |
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E-Mail: | ralph.schoierer@nucletron.de |
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1031751 28.04.2020 CET/CEST