DGAP-Ad-hoc: Nexway AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Personalie Insiderinformationen nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) Zunächst hat der Vorstand der Nexway AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 653.765 EUR um bis zu 653.765 EUR aus dem Genehmigten Kapital 2015 durch Ausgabe von bis zu 653.765 neuen Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Den Aktionären wird ihr gesetzliches Bezugsrecht zum Preis von 6 EUR je Aktie eingeräumt. Das öffentliche Angebot im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung soll prospektfrei erfolgen, ein Wertpapierinformationsblatt wurde jedoch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Genehmigung vorgelegt. Aktuell geht das Unternehmen davon aus, dass die Zeichnungsfrist in der zweiten Maihälfte beginnen wird. Nach vollständiger Platzierung würde sich die Gesamtzahl der ausstehenden Aktien der Nexway AG auf 1.307.530 Stück erhöhen, wodurch dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital in Höhe von rund 3,9 Millionen EUR zur Finanzierung seiner weiteren Expansion zur Verfügung stehen wird. Desweiteren beschloss der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Abschluss eines Wandeldarlehensvertrags über 10,2 Mio. EUR mit einer nicht verbundenen Partei für die Dauer von 24 Monaten. Dieser Vertrag soll der Nexway AG die Möglichkeit eröffnen, eine strategische Minderheitsbeteiligung an einem etablierten, börsennotierten Unternehmen für die Produktion und das Streaming von Inhalten zu erwerben, an dem der Kreditnehmer derzeit Anteile hält. Das Darlehen ist besichert und generiert 9 % Zinsen, die vierteljährlich zu zahlen sind. Diese Zinseinnahmen sind mehr als ausreichend, um sämtliche Zinsaufwendungen der Nexway AG im Rahmen der jüngsten, Anfang dieses Monats abgeschlossenen Anleiheemission zu decken. Die Nexway AG beabsichtigt, sobald bzw. falls eine bedeutsame Geschäftsbeziehung mit der Content-Streaming- und Produktionsfirma aufgebaut ist, dieses Darlehen einmalig in Eigenkapital dieses Unternehmens umzuwandeln, um damit insbesondere dessen Mittel zur Weiterentwicklung seiner Content-Streaming- und sonstigen E-Commerce-Aktivitäten zu stärken. Das Darlehen bietet der Nexway AG zudem eine attraktive Option zum Erwerb einer neuen Online-Plattform im Bildungsbereich, die nach Abschluss der damit verbundenen Due-Diligence-Prüfung und der endgültigen Transaktionsdokumentation - vorbehaltlich weiterer Entscheidungen und Genehmigungen durch den Vorstand und den Aufsichtsrat der Nexway AG - ausgeübt werden soll. Schließlich hat der Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des derzeitigen CEO Victor Iezuitov aus dem Vorstand mit Wirkung zum Ende des 30. April 2020 heute beschlossen, den amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden Aston Fallen als neues Vorstandsmitglied und CEO zu ernennen. Diese personelle Änderung soll unmittelbar nach der voraussichtlich in der zweiten Junihälfte stattfindenden Hauptversammlung der Nexway AG umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang gab Herr Fallen heute sein Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung bekannt. Die Ernennung folgt auf den am 15. April 2020 abgeschlossenen und bekanntgegeben Verkauf der schweizerischen und französischen E-Commerce-Tochtergesellschaften der Nexway AG. Der derzeitige COO Norman Hansen wird Mitglied des Vorstands bleiben.
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1029615 24.04.2020 CET/CEST