DGAP-Ad-hoc: MBB SE / Schlagwort(e): Sonstiges Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR MBB SE erkennt DPR-Fehlerfeststellung zum Ausweis von Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Aumann-Börsengang 2017 an Berlin, 27. Januar 2020 - Die MBB SE (ISIN DE000A0ETBQ4) hat heute beschlossen, eine Fehlerfeststellung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) anzuerkennen. Im Rahmen einer Stichprobenprüfung des Konzernabschlusses der Aumann AG stellte die DPR fest, dass der Ausweis von einmaligen Transaktionskosten im Rahmen des Börsengangs der Aumann AG im Jahre 2017 teilweise fehlerhaft war. In der Folge hat die DPR auch das im Konzernabschluss der MBB für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesene Ergebnis vor Steuern als zu hoch festgestellt. Der von der DPR festgestellte Änderungsbedarf hat keinen Einfluss auf die Gesamthöhe des Eigenkapitals, die Liquidität und die Nettoliquidität der MBB im Konzernabschluss 2017 sowie in den darauffolgenden Konzernabschlüssen. MBB akzeptiert daher die Fehlerfeststellung der DPR und wird entsprechende Korrekturen vornehmen. Vom Bruttoemissionserlös des Börsengangs der Aumann AG in Höhe von 251 Mio. ? entfielen 176 Mio. ? auf die Umplatzierung durch MBB. Damit stieg das Eigenkapital der MBB im Geschäftsjahr 2017 auf 385 Mio. ?. Der aus der Transaktion resultierende Eigenkapitalanstieg wurde gemäß einschlägiger IFRS-Vorschriften nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der MBB abgebildet. Die nach ihrer Auslegung der IFRS-Vorschriften zugehörigen Transaktionskosten hat MBB ebenfalls nicht in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet, sondern diese erfolgsneutral vom Eigenkapital abgezogen. Die Nichtberücksichtigung einiger dieser Transaktionskosten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der MBB stellt die DPR als fehlerhaft fest. Im Wortlaut stellt die DPR fest: "In der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017 der MBB SE, Berlin, ist das Konzernergebnis vor Steuern um rd. 29,5 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen, da Kosten im Zusammenhang mit der mehrheitswahrenden Anteilsabstockung im Anwendungsbereich von IFRS 10.23 im Zuge des Börsengangs der Tochtergesellschaft Aumann AG, Beelen, im März 2017 nicht als Aufwand erfasst, sondern als Transaktionskosten (IAS 39.9) unmittelbar vom Eigenkapital abgezogen wurden. Mit rd. 28,0 Mio. EUR handelt es sich im Wesentlichen um Vergütungen an Management und Mitarbeiter, die nicht die Voraussetzungen der IAS 32.35 und IAS 32.37 für eine erfolgsneutrale Bilanzierung erfüllten. Weitere Kosten in Höhe von rd.1,5 Mio. EUR waren gemäß IAS 32. 35 und IAS 32. 38 der Börsennotierung bereits ausgegebener Aktien zuzurechnen."
MBB SE Vorsitzender des Verwaltungsrats Registergericht
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961993 27.01.2020 CET/CEST