DGAP-Ad-hoc: Maier + Partner AG / Schlagwort(e): Personalie Aufsichtsrat gerichtlich ergänzt Gesellschaft mit Teilerfolg in Klage gegen ehemalige Organe Mit Beschluss vom 9.4.2020 hat das zuständige Registergericht Stuttgart die Herren Andreas Arndt und Andreas Zelder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung war erforderlich geworden, nachdem der Aufsichtsrat durch Niederlegung der Mandate von zwei Mitgliedern ( Herren Poschen und Jairath)nicht die erforderliche Mindestzahl von drei Mitgliedern aufwies. In den Aufgabenbereich des nunmehr wieder auf den gesetzlichen Stand ergänzten Aufsichtsrats fällt die Mitwirkung an und die Genehmigung von Prozesshandlungen des Vorstands. In einem Rechtsstreit gegen frühere Organe hat die Gesellschaft im Rahmen einer Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart ihre Schadenersatzansprüche konkretisiert und beziffert. Danach fordert die Gesellschaft -aufbauend auf dem Urteil des Landgerichts Tübingen vom 5. November 2019, Az. 20 O 24/16- über den schon stattgegebenen Betrag von EUR 213.688,89 nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit hinaus, den Kläger insgesamt zu verurteilen,. EUR 999.992,05 nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass sie mit ihrem Vortrag in dem Berufungsverfahren durchdringen wird. Auch ist die Bonität der Anspruchsgegner so einzuschätzen , dass die Zusprechung des Schadenersatzes auch zu entsprechenden Mittelzuflüssen führen würde. Operativ ist zu berichten, dass die Entwicklung des zuletzt angekündigten Portals, auf dem unter anderem auch Covid 19-Selbsttests veräußert werden sollen, plangemäß verläuft. Das Portal wird aus heutiger Sicht noch in diesem Monat aufgeschaltet. Kontakt: Lutz Petrowsky -Vorstand-
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1024329 17.04.2020 CET/CEST