DGAP-Ad-hoc: LOTTO24 AG / Schlagwort(e): Sonstiges Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 der Lotto24 AG mit Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung und die Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 15 zu 1 Die Kapitalherabsetzung dient der Einstellung des vollen Herabsetzungsbetrags in die Kapitalrücklage der Gesellschaft. Aufgrund des zum 31. Dezember 2019 bestehenden Bilanzverlusts von EUR 2,097 Mio. und der in der Bilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern von EUR 19,853 Mio. können derzeit - trotz in Zukunft erwarteter Jahresüberschüsse - bis auf weiteres keine Dividenden ausgeschüttet werden. Durch die Herabsetzung des Grundkapitals und die Einstellung des Betrags in die Kapitalrücklage wird ein Gegenposten geschaffen, der in absehbarer Zeit Dividendenausschüttungen bei zukünftigen Jahresüberschüssen ermöglicht. Die vollständige Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Lotto24 AG einschließlich der Tagesordnung wird in Kürze im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden. Kontakt:
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1031361 28.04.2020 CET/CEST