DGAP-Ad-hoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Dividende/Aktienrückkauf Der Vorstand der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat am heutigen 21. Juli 2021 im Hinblick auf die laufende und bisherige Geschäftsentwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung im kommenden Jahr 2022, die über die Verteilung des im Geschäftsjahr 2021 erwirtschafteten Gewinns der Gesellschaft beschließen wird, eine Verdoppelung der für das Geschäftsjahr 2021 auszuschüttenden Dividende auf EUR 8,00 vorzuschlagen, sofern und soweit sich die positive Geschäftsentwicklung des ersten Halbjahres 2021 bis zum Jahresende 2021 im Niveau verstetigt. Hinsichtlich der Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020 haben Vorstand und Aufsichtsrat der am 26. August 2021 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2021 vorgeschlagen, die Ausschüttung einer Dividende im Betrag von EUR 4,00 zu beschließen. Eine Ausschüttung in dieser Größenordnung steht selbstverständlich auch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Mittel im Zeitpunkt der Ausschüttung im Jahr 2022, namentlich im Hinblick auf gebotene Investitionsmaßnahmen der Gesellschaft und bislang nicht absehbare Entwicklungen der unternehmerischen, gesamtwirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen. Der Vorstand wird den konkreten Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns wie üblich im Vorfeld zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 mit dem Aufsichtsrat abstimmen. Der Vorstand der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat ferner am 21. Juli 2021 beschlossen, künftig, nicht jedoch vor Veröffentlichung des Halbjahresabschlusses 2021 der Gesellschaft am 20. August 2021, auch von der durch die Hauptversammlung am 4. Juli 2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu Handelszwecken gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG Gebrauch zu machen. Diese Entscheidung erfolgte mit Blick auf das aktuelle Preisniveau und die aktuelle Kursentwicklung der Aktie der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft am Kapitalmarkt und wird durchgeführt, sofern und soweit dies wirtschaftlich zweckmäßig erscheint. Die Hauptversammlung hat am 4. Juli 2019 unter Aufhebung eines Vorgängerbeschlusses vom 27. August 2015 wie folgt beschlossen: Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 03. Juli 2024 Aktien der Gesellschaft zum Zwecke des Wertpapierhandels zu kaufen oder zu verkaufen. Der Handelsbestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf 5% des Grundkapitals am Ende eines jeden Kalendertages nicht übersteigen und zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat oder noch besitzt, 10% des Grundkapitals zu keiner Zeit überschreiten. Der gewichtete durchschnittliche Kaufpreis je Stückaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) am jeweiligen Handelstag darf den gewichteten durchschnittlichen Kurs der Aktie der letzten drei Handelstage im XETRA-Handel beziehungsweise in einem dem XETRA-System vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse nicht um mehr als 10% überschreiten und nicht mehr als 20% unterschreiten. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch gemacht.
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1220634 21.07.2021 CET/CEST