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14.April 2020 22:10 Uhr

First Sensor AG, WKN 720190, ISIN DE0007201907

[ Aktienkurs First Sensor AG | Weitere Meldungen zur First Sensor AG ]



DGAP-Ad-hoc: First Sensor AG / Schlagwort(e): Sonstiges


First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen der First Sensor AG und der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG abgeschlossen


14.04.2020 / 22:10 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Ad-hoc Meldung / Insiderinformation nach Art. 17 MAR



First Sensor AG

Peter-Behrens-Str. 15

12459 Berlin



First Sensor-Aktie ISIN DE0007201907 ? WKN 720190



Berlin, 14. April 2020

First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen der First Sensor AG und der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG abgeschlossen


Der Vorstand der First Sensor AG (First Sensor) hat heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen First Sensor als beherrschtem und der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG (TE Connectivity) als herrschendem Unternehmen abgeschlossen. Dem Abschluss dieses Vertrages hatte der Aufsichtsrat der First Sensor heute zuvor zugestimmt. TE Connectivity hält ausweislich der am 13. März 2020 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung 71,87 % der Aktien an First Sensor.



Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf noch der Zustimmung der ordentlichen Hauptversammlung von First Sensor, die für den 26. Mai 2020 vorgesehen ist. Die Hauptversammlung von TE Connectivity soll dem Vertrag am 16. April 2020 zustimmen.



In dem Vertrag bietet TE Connectivity an, die Aktien der außenstehenden First Sensor-Aktionäre gegen eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 33,27 je Aktie zu erwerben. Dieser Wert entspricht dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der First Sensor-Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 9. Dezember 2019. Am 10. Dezember 2019 hatte First Sensor bekanntgegeben, dass TE Connectivity an die First Sensor herangetreten ist, um sie über ihre Absicht zu informieren, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der First Sensor abzuschließen.



Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem für das Geschäftsjahr 2020 eine Garantiedividende vor (falls er im Jahr 2020 eingetragen wird) und für die darauffolgenden Geschäftsjahre eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von EUR 0,56 brutto bzw. bei derzeitiger Besteuerung EUR 0,47 netto je First Sensor-Aktie vor.



TE Connectivity Ltd., die mittelbare Muttergesellschaft von TE Connectivity, hat in diesem Zusammenhang eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich verpflichtet, für eine finanzielle Ausstattung der TE Connectivity zu sorgen, sodass diese stets in der Lage sein wird, sämtliche Verbindlichkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vollständig und fristgemäß zu erfüllen.



Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag einschließlich der Patronatserklärung der TE Connectivity Ltd., der gemeinsame Bericht des Vorstands von First Sensor und des Vorstands von TE Connectivity zu dem Vertrag einschließlich der gutachtlichen Stellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Prüfbericht des gerichtlich bestellten Prüfers, der ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, werden zusammen mit der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der First Sensor im Internet unter www.first-sensor.com/de/investor-relations/hauptversammlung veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der First Sensor aus.



Über die First Sensor AG

Gegründet als Technologie-Startup in den frühen 1990er Jahren, ist First Sensor heute ein weltweit tätiges Sensorikunternehmen. Basierend auf dem Knowhow in Chip Design und Production sowie Microelectronic Packaging entstehen Standardsensoren und kundenspezifische Sensorlösungen in den Bereichen Photonics, Pressure und Advanced Electronics für den stetig wachsenden Bedarf in Schlüsselanwendungen für die Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility. Die Strategie ist auf profitables Wachstum ausgerichtet und fokussiert auf Schlüsselkunden und -produkte, Vorwärtsintegration und die Stärkung der internationalen Präsenz. First Sensor ist seit 1999 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert [Prime Standard ? WKN: 720190 ? ISIN: DE0007201907 ? SIS]. Weitere Informationen: www.first-sensor.com.



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Die Aussagen in dieser Mitteilung stellen keine Aufforderung zum Kauf von Aktien der First Sensor AG dar. Sie dienen vielmehr ausschließlich der Information über mögliche zukünftige Entwicklungen im Unternehmen.



Alle hierin enthaltenen Informationen wurden von der First Sensor AG ausschließlich für die Verwendung in dieser Mitteilung erstellt. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen wurden nicht unabhängig verifiziert. Es werden keine Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf die Billigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen oder der hierin enthaltenen Meinungen gemacht, und es sollte auch nicht darauf vertraut werden. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sollten im Zusammenhang mit dem zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden Gegebenheiten betrachtet werden und wurden und werden nicht aktualisiert, um wesentliche Entwicklungen widerzuspiegeln, die nach dem Datum der Mitteilung auftreten können. First Sensor AG kann den Inhalt dieser Mitteilung in jeglicher Hinsicht ändern, modifizieren oder anderweitig ändern, ohne verpflichtet zu sein, eine Person über eine solche Überarbeitung oder Änderung zu informieren.


Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen enthalten, die sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten werden und die naturgemäß Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der First Sensor AG haben werden. Die Begriffe "antizipiert", "geht davon aus", "glaubt", "kann", "könnte", "schätzt", "erwartet", "prognostiziert", "beabsichtigt", "kann", "könnte", "plant", "sollte", "Projekte", "wird", "würde" oder jeweils deren Negativvariationen oder andere Abweichungen oder eine vergleichbare Terminologie weisen auf zukunftsbezogene Aussagen hin. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von denjenigen abweichen, die in einer zukunftsgerichteten Aussage zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden, oder die das Ausmaß beeinflussen, in dem eine bestimmte Prognose realisiert wird. Zu den Faktoren, die diese Unterschiede verursachen können, gehören unter anderem die Umsetzung der Strategie und der Wachstumsfähigkeit der First Sensor AG, Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung und/oder Zulassung der Produkte der First Sensor AG, Technologieänderungen und neue Produkte im potenziellen Markt und in der Branche der First Sensor AG, die Fähigkeit zur Entwicklung neuer Produkte und zur Verbesserung bestehender Produkte, die Auswirkungen des Wettbewerbs, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Branchenbedingungen sowie legislative, regulatorische und politische Faktoren. Obwohl wir stets bestrebt sind, unser bestes Urteilsvermögen zum Ausdruck zu bringen, wenn wir Aussagen darüber treffen, was unserer Meinung nach in der Zukunft passieren wird, und obwohl wir diese Aussagen auf Annahmen stützen, die wir bei ihrer Abgabe für angemessen halten, sind diese zukunftsgerichteten Aussagen keine Garantie für unsere Leistung, und Sie sollten sich nicht übermäßig auf solche Aussagen verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen vielen Risiken, Unsicherheiten und anderen variablen Umständen. Solche Risiken und Unsicherheiten können dazu führen, dass die Aussagen ungenau sind, und die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht zu sehr auf diese Aussagen zu verlassen. Viele dieser Risiken liegen außerhalb unserer Kontrolle und können dazu führen, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die wir für möglich gehalten haben. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche Aussagen zu aktualisieren oder die Ergebnisse von Änderungen an solchen Aussagen öffentlich bekannt zu geben, um zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen widerzuspiegeln, und lehnen diese ausdrücklich ab.











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Sprache: Deutsch
Unternehmen: First Sensor AG

Peter-Behrens-Straße 15

12459 Berlin

Deutschland
Telefon: +49 (0)30 63 99 23-760
Fax: +49 (0)30 63 99 23-719
E-Mail: ir@first-sensor.com
Internet: www.first-sensor.com
ISIN: DE0007201907
WKN: 720190
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