DGAP-Ad-hoc: First Sensor AG / Schlagwort(e): Sonstiges Ad-hoc Meldung / Insiderinformation nach Art. 17 MAR First Sensor AG First Sensor-Aktie ISIN DE0007201907 ? WKN 720190 Berlin, 14. April 2020 Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf noch der Zustimmung der ordentlichen Hauptversammlung von First Sensor, die für den 26. Mai 2020 vorgesehen ist. Die Hauptversammlung von TE Connectivity soll dem Vertrag am 16. April 2020 zustimmen. In dem Vertrag bietet TE Connectivity an, die Aktien der außenstehenden First Sensor-Aktionäre gegen eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 33,27 je Aktie zu erwerben. Dieser Wert entspricht dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der First Sensor-Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 9. Dezember 2019. Am 10. Dezember 2019 hatte First Sensor bekanntgegeben, dass TE Connectivity an die First Sensor herangetreten ist, um sie über ihre Absicht zu informieren, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der First Sensor abzuschließen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem für das Geschäftsjahr 2020 eine Garantiedividende vor (falls er im Jahr 2020 eingetragen wird) und für die darauffolgenden Geschäftsjahre eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von EUR 0,56 brutto bzw. bei derzeitiger Besteuerung EUR 0,47 netto je First Sensor-Aktie vor. TE Connectivity Ltd., die mittelbare Muttergesellschaft von TE Connectivity, hat in diesem Zusammenhang eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich verpflichtet, für eine finanzielle Ausstattung der TE Connectivity zu sorgen, sodass diese stets in der Lage sein wird, sämtliche Verbindlichkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vollständig und fristgemäß zu erfüllen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag einschließlich der Patronatserklärung der TE Connectivity Ltd., der gemeinsame Bericht des Vorstands von First Sensor und des Vorstands von TE Connectivity zu dem Vertrag einschließlich der gutachtlichen Stellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Prüfbericht des gerichtlich bestellten Prüfers, der ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, werden zusammen mit der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der First Sensor im Internet unter www.first-sensor.com/de/investor-relations/hauptversammlung veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der First Sensor aus. Über die First Sensor AG Disclaimer Alle hierin enthaltenen Informationen wurden von der First Sensor AG ausschließlich für die Verwendung in dieser Mitteilung erstellt. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen wurden nicht unabhängig verifiziert. Es werden keine Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf die Billigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen oder der hierin enthaltenen Meinungen gemacht, und es sollte auch nicht darauf vertraut werden. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sollten im Zusammenhang mit dem zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden Gegebenheiten betrachtet werden und wurden und werden nicht aktualisiert, um wesentliche Entwicklungen widerzuspiegeln, die nach dem Datum der Mitteilung auftreten können. First Sensor AG kann den Inhalt dieser Mitteilung in jeglicher Hinsicht ändern, modifizieren oder anderweitig ändern, ohne verpflichtet zu sein, eine Person über eine solche Überarbeitung oder Änderung zu informieren.
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | First Sensor AG |
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ISIN: | DE0007201907 |
WKN: | 720190 |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
EQS News ID: | 1021597 |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
1021597 14.04.2020 CET/CEST