DGAP-Ad-hoc: Deutsche Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch Deutsche Beteiligungs AG (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT) - Brutto-Bewertungs- und Abgangsergebnis im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020 zwar negativ, aber erheblich besser als im Vorjahr Die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) wird für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2019/2020 (1. Oktober bis 31. Dezember) voraussichtlich ein Brutto-Bewertungs- und Abgangsergebnis aus ihrem Portfolio ausweisen, das zwar erneut negativ sein wird, aber erheblich über dem des entsprechenden Vorjahresquartals liegen wird. Weil dieses Bewertungs- und Abgangsergebnis, dem Geschäftsmodell der Deutschen Beteiligungs AG entsprechend, das Konzernergebnis maßgeblich bestimmt, wird auch das Konzernergebnis für das erste Quartal 2019/2020 das vergleichbar ermittelte Quartalsergebnis des vorangegangenen Geschäftsjahres 2018/2019 voraussichtlich erheblich übertreffen. Die Bewertung des Portfolios der DBAG zum Stichtag 31. Dezember 2019 ist noch nicht abgeschlossen; der Zwischenabschluss ist noch nicht aufgestellt. Es zeichnet sich allerdings ab, dass der negative Wertbeitrag aus der operativen Entwicklung der Portfoliounternehmen durch die im Vergleich zum Stichtag 30. September 2019 höheren Bewertungen der börsennotierten Vergleichsunternehmen nicht kompensiert werden wird. Die DBAG geht deshalb von einem Brutto-Bewertungs- und Abgangsergebnis zwischen Null und minus fünf Millionen Euro aus. Im ersten Quartal des vorangegangenen Geschäftsjahres hatte das Brutto-Bewertungs- und Abgangsergebnis minus 23,9 Millionen Euro betragen und war damit - wie erwähnt - deutlich schlechter ausgefallen als aktuell. Allerdings war der Wertbeitrag aus der operativen Entwicklung der Portfoliounternehmen mit rund 21 Millionen Euro deutlich positiv gewesen, während der Kapitalmarkt das Bewertungsergebnis mit knapp 48 Millionen Euro belastet hatte. Die DBAG weist abermals darauf hin, dass das Ergebnis eines einzelnen Quartals keinen Rückschluss auf das Ergebnis des gesamten Geschäftsjahres zulässt. Dies gilt auch für den Vergleich eines einzelnen Quartals mit dem entsprechenden Vorjahresquartal. Die Ergebnisse einzelner, auch direkt aufeinander folgender Perioden können stark voneinander abweichen. Die DBAG stellt gegenwärtig ihren Zwischenabschluss zum 31. Dezember 2019 auf. Die Quartalsmitteilung dazu wird am 10. Februar 2020 veröffentlicht werden. Der Vorstand Frankfurt am Main, 14. Januar 2020 Mitteilende Person: Thomas Franke, Leiter Öffentlichkeitsarbeit und Investor Relations Kontakt: Thomas Franke Leiter Öffentlichkeitsarbeit und Investor Relations E-Mail: thomas.franke@dbag.de Telefon: +49 69 95787 307
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953375 14.01.2020 CET/CEST