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22.Juni 2021 20:09 Uhr

BIKE24 Holding AG , ISIN: DE000A3CQ7F4



DGAP-Ad-hoc: BIKE24 Holding AG / Schlagwort(e): Börsengang


BIKE24 legt endgültigen Preis für Privatplatzierung auf EUR 15,00 pro Aktie fest


22.06.2021 / 20:09 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERTEILUNG ODER FREIGABE UNGESETZLICH WÄRE. ES GELTEN ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

 



BIKE24 legt endgültigen Preis für Privatplatzierung auf EUR 15,00 pro Aktie fest



Dresden, 22. Juni 2021 - Die Bike24 Holding AG (die "Gesellschaft" oder, zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, "BIKE24") hat den endgültigen Preis für ihre Privatplatzierung auf EUR 15,00 pro Aktie festgelegt.



Die Privatplatzierung umfasste 6,7 Millionen neue Inhaberaktien aus einer Kapitalerhöhung. Außerdem wurden 12,0 Millionen Inhaberaktien hauptsächlich aus dem Bestand des aktuellen Mehrheitseigentümers, einer mit dem europäischen Riverside Fonds verbundenen Gesellschaft, bei internationalen institutionellen Investoren platziert. Im Rahmen einer Mehrzuteilung wurden weitere 2,8 Millionen bestehende Aktien platziert. Das gesamte Platzierungsvolumen beläuft sich auf 322 Millionen Euro.



Der Handel mit den Aktien der Gesellschaft im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 25. Juni 2021 unter dem Handelssymbol BIKE und der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A3CQ7F4 beginnen.



Investor Relations:

Thomas Schnorrenberg

E-Mail: ir@bike24.net

+49 151 46531317

Haftungsausschluss

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der Bike24 Holding AG (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot wird nicht erfolgen. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der Wertpapiere von der Gesellschaft sollte nur auf Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen, der nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht wurde und auf der Webseite von der Gesellschaft kostenfrei erhältlich ist.

Jegliches in dieser Veröffentlichung erwähntes Angebot wird in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Investoren" im Sinne des Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, im Fall des Vereinigten Königreichs, wie sie durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist. Außerdem wird im Vereinigten Königreich dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) oder (iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "voraussehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", oder "abzielen" oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch die Konsortialbanken noch deren jeweilige verbundene Unternehmen oder andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.



Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG für Rechnung der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in der gültigen Fassung in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Bike24 Holding AG (die "Gesellschaft") während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 25. Juni 2021), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen kann über Xetra durchgeführt werden.

Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren zusätzliche Aktien der Gesellschaft (bis zu 15 % tatsächlich platzierten neuen Aktien und bestehenden Aktien im Rahmen des Angebots (die "Mehrzuteilungsaktien")) zugeteilt. Die verkaufenden Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, für Rechnung der Konsortialbanken zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl von Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (die "Greenshoe-Option"). Soweit Investoren im Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien zugeteilt wurden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option für Rechnung der Konsortialbanken während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn eine solche Ausführung im Anschluss an einen Verkauf durch den Stabilisierungsmanager von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien erfolgen sollte (sogenanntes Refreshing the Shoe).



DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEUNTERLAGE, INVESTOREN SOLLTEN DIE IN DIESER WERBEUNTERLAGE IN BEZUG GENOMMENEN AKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN ODER KAUFEN.











22.06.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



















Sprache: Deutsch
Unternehmen: BIKE24 Holding AG

Breitscheidstr. 40

01237 Dresden

Deutschland
ISIN: DE000A3CQ7F4
WKN: A3CQ7F
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)
EQS News ID: 1210840


Notierung im Prime Standard vorgesehen / Intended to be listed



 
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1210840  22.06.2021 CET/CEST







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Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.