DGAP-Ad-hoc: Beta Systems Software AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Dividende Berlin, 29. Mai 2020 - Auf der heutigen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG (BSS, ISIN DE000A2BPP88) hatte die Verwaltung unter Tagesordnungspunkt 2 vorgeschlagen, von dem Bilanzgewinn in Höhe von 1.739.228,29 Euro einen Betrag in Höhe von 956.678,00 Euro an die Aktionäre als Dividende auszuschütten und einen Betrag in Höhe von 782.550,29 Euro in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Dieser Beschluss wurde von der Hauptversammlung abgelehnt. Damit ist der für das Geschäftsjahr 2019/2020 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 1.739.228,29 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Die weiteren Vorschläge der Verwaltung wurden angenommen. Vorstand und Aufsichtsrat wurden für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2018/2019 entlastet. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurde die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, gewählt. Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats Jens-Martin Jüttner, Veit Paas, Prof. Dr. Heiko Wenzel-Schinzer sowie Wilhelm K.T. Zours, deren Amtszeit mit Ablauf der Hauptversammlung endete, wurden erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Weiterhin wurden Satzungsänderungen, u.a. zum Gegenstand des Unternehmens beschlossen. Zudem wurde der Vorstand unter Aufhebung der im vergangenen Jahr beschlossenen Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien erneut ermächtigt, eigene Aktien zurückzukaufen verbunden mit der Ermächtigung, diese einziehen. Mitteilende Person: Armin Steiner, Vorstand
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ISIN: | DE000A2BPP88 |
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1059195 29.05.2020 CET/CEST