DGAP-Ad-hoc: Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache/Vergleich Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen Monsanto-Verfahrenskomplexen Leverkusen, 24. Juni 2020 - Bayer hat eine Reihe von Vereinbarungen getroffen, die maßgebliche Rechtsstreitigkeiten von Monsanto in den USA im Wesentlichen beilegen werden - darunter die Produkthaftungsverfahren in Sachen Roundup(TM) (Wirkstoff: Glyphosat) und die Verfahren zu Verwehungen von Dicamba sowie zu PCB in Gewässern. Dies teilte Bayer am Mittwoch mit. Im Mittelpunkt steht die Lösung im Verfahrenskomplex zu Roundup(TM), die etwa 75 Prozent der aktuellen Roundup(TM)-Verfahren zum Abschluss bringen wird - mit insgesamt etwa 125.000 eingereichten und nicht eingereichten Klagen. Das Unternehmen erwartet, zur Beilegung der aktuellen Glyphosat-Verfahren sowie für mögliche künftige Fälle insgesamt 10,1 Milliarden bis 10,9 Milliarden US-Dollar (9,1 Milliarden bis 9,8 Milliarden Euro) zu zahlen. Die beigelegten Ansprüche umfassen sämtliche Klägeranwaltskanzleien, welche die Roundup(TM)-Multi-District-Litigation auf Bundesebene oder die Bellwether-Fälle in Kalifornien führend betreiben, und diejenigen, die etwa 95 Prozent der Fälle repräsentieren, für die derzeit eine Verhandlung angesetzt ist. Außerdem begründen sie wichtige Werte und Parameter als Leitlinien für die Beilegung der übrigen Klagen, für welche die Verhandlungen voranschreiten. Durch die Einigung wird auch ein Mechanismus zur effizienten Beilegung möglicher künftiger Klagen eingerichtet. Das Unternehmen wird 8,8 Milliarden bis 9,6 Milliarden US-Dollar zahlen, um die aktuellen Roundup(TM)-Fälle beizulegen. Darin enthalten ist eine Pauschale, mit der Ansprüche abgedeckt werden sollen, die noch nicht beigelegt sind. Hinzu kommen 1,25 Milliarden US-Dollar, um eine separate Vereinbarung für potenzielle künftige Klagen zu ermöglichen. Die Vereinbarung mit der Gruppe möglicher künftiger Kläger bedarf noch der Zustimmung von Richter Vince Chhabria des U.S. District Court for the Northern District of California. Die Vereinbarungen wurden von Vorstand und Aufsichtsrat der Bayer AG unter Mitwirkung des eigens dafür eingerichteten Ausschusses zum Glyphosat-Rechtskomplex einstimmig genehmigt. Sie enthalten keinerlei Eingeständnis einer Schuld oder eines Fehlverhaltens. Beilegung der Roundup(TM)-Verfahren Die drei Fälle, die vor Gericht verhandelt wurden - Johnson, Hardeman und Pilliod - werden weiter die Berufungsverfahren durchlaufen und sind nicht Teil des Vergleichs. Der weitere Prozessverlauf ist für das Unternehmen wichtig, weil die Berufungsverfahren rechtlich eine Orientierung für mögliche künftige Verfahren geben werden. Mögliche künftige Fälle werden durch eine Vereinbarung geregelt, welche die Zustimmung des Gerichts benötigt. Im Rahmen der Vereinbarung wird unter anderem eine Gruppe möglicher künftiger Kläger eingerichtet sowie ein unabhängiges Wissenschaftsgremium (Class Science Panel) gebildet. Das Gremium wird entscheiden, ob Roundup(TM) das Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) verursachen kann, und falls ja, welche Expositionsniveaus hierfür mindestens erreicht sein müssen. Sowohl die Gruppe möglicher künftiger Kläger als auch das Unternehmen werden an die Entscheidung des Gremiums zur Frage der generellen Kausalität gebunden sein. Dadurch wird diese Entscheidung anstelle von Jury-Verfahren wieder in die Hände sachkundiger Wissenschaftler gegeben. Sollte das Wissenschaftsgremium zu dem Schluss kommen, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen Roundup(TM) und NHL gibt, wird es den Mitgliedern der Gruppe verwehrt sein, in künftigen Verfahren gegen das Unternehmen das Gegenteil zu behaupten. Die Entscheidung des Wissenschaftsgremiums dürfte mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Mitglieder der Gruppe möglicher künftiger Kläger dürfen ihre Ansprüche bis zur Entscheidung des Wissenschaftsgremiums nicht weiter geltend machen und keinen Strafschadenersatz fordern. Die Zahlung für diese Vereinbarung mit der Gruppe ist auf 1,25 Milliarden US-Dollar beschränkt. Das Unternehmen hat alternativ in Betracht gezogen, in den Roundup(TM)-Fällen weiter zu prozessieren, bevor es sich für einen Vergleich entschieden hat. Nach seiner Risikobewertung wären die Kosten eines potenziell negativen Ausgangs weiterer Rechtsstreitigkeiten aber wahrscheinlich weit höher ausgefallen als beim jetzigen Vergleich - verursacht durch eine jahrelange Fortsetzung der Werbekampagnen durch die Klägeranwälte, eine weiter steigende Zahl der Kläger, mehr als 20 Prozesse pro Jahr und ungewisse Jury-Entscheidungen sowie die damit verbundenen Schäden für die Reputation und das Geschäft. Für Kunden wie Landwirte und andere professionelle Nutzer, deren Lebensunterhalt von glyphosatbasierten Herbiziden abhängt, wird sich durch die jetzt bekannt gegebene Einigung nichts an der Verfügbarkeit von Roundup(TM)-Produkten ändern. Beilegung von Dicamba-Verfahren Der einzige Fall zu Verwehungen von Dicamba, der vor Gericht verhandelt wurde (Bader Farms) ist nicht Teil der Einigung. Das Unternehmen hält das Urteil im Fall Bader Farms für unvereinbar mit den vorgelegten Beweisen sowie mit der geltenden Rechtslage. Das Unternehmen hat erstinstanzlich Rechtsbehelfe (Post-Trial Motions) eingelegt und wird, wenn nötig, in Berufung gehen. Beilegung von Verfahren zu PCB Zugleich hat das Unternehmen mit den Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten New Mexico und Washington sowie des District of Columbia gesonderte Vereinbarungen getroffen, ähnliche Klagen in Zusammenhang mit PCB beizulegen. Im Rahmen dieser Vereinbarungen, die gesondert von der Klägergruppe sind, wird Bayer insgesamt etwa 170 Millionen US-Dollar zahlen. Finanzierung durch Free Cash Flow und Veräußerung des Animal-Health-Geschäfts Auf Grundlage der Veröffentlichungen von Ratingagenturen und des Austausches von Bayer mit ihnen erwartet das Unternehmen, Investment-Grade-Ratings zu behalten. Auf Basis seines starken Geschäfts plant Bayer, seine Dividendenpolitik beizubehalten. Gleichzeitig hat der Schuldenabbau weiterhin hohe Priorität. Kontakt: Herr Peter Dahlhoff, Bayer AG, Investor Relations, Tel.: 0214-30-33022, e-mail: peter.dahlhoff@bayer.com, Fax: 0214-30-96-33022 Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: Hinweise: Im Internet verfügbar unter www.bayer.de/vergleiche sind:
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1077829 24.06.2020 CET/CEST