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22.Juni 2020 12:45 Uhr

Allerthal-Werke AG , ISIN: DE0005034201



DGAP-Ad-hoc: Allerthal-Werke AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges


Allerthal-Werke AG: Spruchverfahren betr. den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA Konzern AG


22.06.2020 / 12:45 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Rechtssache / Spruchverfahren betr. den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA Konzern AG


Der Allerthal-Werke AG wurde heute mitgeteilt, dass die Antragsgegnerin im Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AXA Konzern AG (LG Köln Az. 82 O 135/07, OLG Düsseldorf Az. I-26 W 3/20) das Angebot der Allerthal-Werke AG, zur entgeltlichen Übertragung von Nachbesserungsrechten vor dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens, verbindlich angenommen hat. (siehe dazu auch die ad-hoc Meldungen der Allerthal-Werke AG vom 09.08.2019 und 18.05.2020).



Die Annahme dieses Angebots führt zur entgeltlichen Übertragung von Nachbesserungsrechten (Abfindungsergänzungsansprüchen) an die Antragsgegnerin zu einem Gesamtkaufpreis von rd. 2,5 Mio. Euro zzgl. Zinsen i.H. von rd. 1,5 Mio. Euro. Der Gesamtkaufpreis und die Zinsen sind am 30. Juni 2020 fällig und werden im Halbjahresabschluss 2020 der Allerthal-Werke AG zu einem entsprechenden Anstieg von verschiedenen Ertragspositionen in Summe von rd. 4 Mio. Euro führen.



Köln, den 22. Juni 2020



Der Vorstand


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Alfred Schneider

Vorstand der Allerthal-Werke AG

Friesenstraße 50, 50670 Köln



Tel. (02 21) 8 20 32 - 0

Fax (02 21) 8 20 32 - 30

E-Mail: silvia.schneider@allerthal.de

Internet: www.allerthal.de











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