DGAP-Ad-hoc: ALBIS Leasing AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Der Vorstand der ALBIS Leasing AG hat, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, am heutigen Tag beschlossen, die Ausnutzung des in § 5 Abs. 3 der Satzung verankerten Genehmigten Kapitals 2016 in Form einer Barkapitalerhöhung vorzubereiten. Den Aktionären soll ein mittelbares Bezugsrecht gewährt werden, allenfalls wird ein Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge aufgrund des noch festzusetzenden Bezugsverhältnisses notwendig. Das öffentliche Angebot und die Zulassung der Aktien sollen prospektfrei erfolgen. Die konkrete Anzahl der auszugebenden Aktien soll weniger als 20 % der Zahl der bereits ausgegebenen Wertpapiere betragen (d. h. weniger als 3.709.200 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00) und das Angebot einen Gesamtgegenwert von EUR 8 Mio. nicht überschreiten. Die konkrete Beschlussfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016 einschließlich der konkreten Höhe der Ausnutzung und die Festsetzung von Ausgabebetrag bzw. Bezugspreis bleiben gesonderter Beschlussfassung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorbehalten. Aktionäre, welche insgesamt 4,88 Mio. Aktien (26,33 %) halten, haben sich mit am heutigen Tage bei der Gesellschaft eingegangenen Erklärungen grundsätzlich bereit erklärt, in Höhe ihres Bezugsrechts Aktien zu beziehen. Diese Bereitschaft setzt voraus, dass der Bezugspreis unter Berücksichtigung des Börsenkurses im zeitlichen Zusammenhang mit dem Bezugsangebot ggfs. einschließlich eines angemessenen Abschlags festgesetzt wird. In diesem Zusammenhang wurde auch erklärt, neue Aktien, die nicht im Rahmen des Bezugsangebots bezogen wurden, übernehmen zu wollen. Nach dem starken Wachstum der vergangenen drei Jahre und den durch IFRS 16 nötigen Maßnahmen, mit der eine Eigenkapitalreduktion auf Konzernebene einherging, hält der Vorstand eine schnelle Aufstockung des Kapitals der Gesellschaft für zweckmäßig. Die hierfür notwendige Kapitalerhöhung soll der nachhaltigen Wachstumsfinanzierung, der im Wettbewerbsumfeld erforderlichen Stärkung der Eigenkapitalbasis und einer langfristigen Absicherung und Stärkung der Refinanzierungsmöglichkeiten dienen. Zusätzlich dient die Maßnahme einer Stärkung der Gesellschaft im Hinblick auf bisher nicht vorhersehbare Entwicklungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie. Vor dem Hintergrund dieser nach der Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung entwickelten Pläne hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ebenfalls am heutigen Tag beschlossen, Tagesordnungspunk 11 (Genehmigtes Kapital 2020) von der Tagesordnung der auf den 25. Juni 2020 einberufenen 38. ordentlichen Hauptversammlung abzusetzen. Im Vorstandsbericht zu Tagesordnungspunkt 11 war (damals noch zutreffend) angegeben, dass im Zeitpunkt der Einladung keine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 beabsichtigt war. Aus Gründen der Rechtssicherheit möchte die Verwaltung auf die Ermächtigung aus dem Genehmigten Kapital 2016, das bisher nicht ausgenutzt wurde und eine Laufzeit bis zum 18. Juli 2021 hat, zurückgreifen.
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1073875 18.06.2020 CET/CEST