News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
03.01. 10:43 vor 1819 Tagen
NANOGATE SE
DGAP-News: NANOGATE SE: Michael Jung aus Vorstand ausgeschieden
02.01. 14:00 vor 1820 Tagen
Evotec SE
DGAP-News: EVOTEC NIMMT AN INVESTORENKONFERENZEN TEIL
02.01. 10:00 vor 1820 Tagen
Bibby Financial Services GmbH
Bibby Financial Services verzeichnet erfolgreiches Geschäftsjahr 2019
02.01. 09:11 vor 1821 Tagen
Gerry Weber International AG
DGAP-News: Gerry Weber International AG: Neustart für GERRY WEBER
In allen Meldungen suchen

18.März 2020 11:58 Uhr

Advanced Bitcoin Technologies AG , ISIN: DE000A2YPJ22

DGAP-Adhoc: Advanced Bitcoin Technologies AG: Landgericht Frankfurt am Main weist Widerrufsklage gegen savedroid AG ab



DGAP-Ad-hoc: Advanced Bitcoin Technologies AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Kryptowährung / Blockchain


Advanced Bitcoin Technologies AG: Landgericht Frankfurt am Main weist Widerrufsklage gegen savedroid AG ab


18.03.2020 / 11:58 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Advanced Bitcoin Technologies AG: Landgericht Frankfurt am Main weist Widerrufsklage gegen savedroid AG ab


Frankfurt am Main, 18. März 2020 - Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Klage von Herrn Emmanuil Chionoudakis gegen die savedroid AG auf Rückabwicklung eines Vertrages über den Erwerb von SVD-Token abgewiesen. Herr Chionoudakis hatte im Rahmen des ICO (Initial Coin Offering) der savedroid AG zunächst für 49.000 Euro SVD-Token gekauft und im Nachgang wegen einer angeblich unzureichenden Widerrufsbelehrung geklagt. Das Landgericht kam hingegen in seinem Urteil vom 12. März 2020 zum Ergebnis, dass der Widerruf zu spät erfolgt und daher verfristet war, so dass es auf die Frage einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht nicht mehr ankomme. Andere Anspruchsgrundlagen, auf die der Kläger seine Forderung stützen könnte, sind nach Auffassung des Gerichts nicht ersichtlich. Aufgrund der Klageabweisung hat Herr Chionoudakis die Verfahrenskosten in Höhe von rund 9.500 Euro zu tragen. Gegen das Urteil können noch innerhalb eines Monats Rechtsmittel eingelegt werden.



"Das Urteil des Landgerichts ist von Bedeutung, weil es das erste in einer Reihe von ähnlich gelagerten Fällen ist", sagt Dr. Yassin Hankir, Vorstandsvorsitzender der Advanced Bitcoin Technologies AG und savedroid-Gründer. Die Advanced Bitcoin Technologies AG (WKN: A2YPJ2 / ISIN: DE000A2YPJ22 / Börsenkürzel: ABT) hält insgesamt 98,62% der Anteile der savedroid AG.



Die savedroid AG hatte im ersten Quartal 2018 einen ICO (Initial Coin Offering) durchgeführt. Dabei wurden sogenannte Utility-Token namens SVD-Token zum Kauf angeboten. Das sind virtuelle Gutscheine zur Einlösung für Dienstleistungen des Unternehmens. Im Zuge des ICOs hatte die savedroid AG jeden Token-Käufer vor dem Abschluss der Kauftransaktion rechtskonform via eines standardisierten Prozesses über die Widerrufsbelehrung aufgeklärt und die explizite Zustimmung eines jeden Token-Käufers zur Widerrufsbelehrung eingeholt. Dennoch hatten im Nachgang des ICO einige wenige Token-Käufer Widerrufsklagen eingereicht.



Über Advanced Bitcoin Technologies AG

Die Advanced Bitcoin Technologies AG ist eine Holding-Gesellschaft, die es sich zum Ziel gemacht hat, die Welten der Fiat- und Kryptowährungen miteinander zu verbinden und Geschäfts- und Privatkunden sichere und einfache Finanztransaktionen zu ermöglichen. Ihre Beteiligungen entwickeln zukunftsweisende Produkte und Dienstleistungen sowohl für den B2C -Bereich als auch für B2B2C-Anforderungen. Zur Advanced Bitcoin Technologies AG gehören die savedroid AG sowie die savedroid FL GmbH in Liechtenstein, die savedroid NL B.V. in den Niederlanden und die savedroid LUX S.A. in Luxemburg zu jeweils 98,62%. Mit ihrer Börsennotierung im Freiverkehr der Börse Düsseldorf verfolgt die Advanced Bitcoin Technologies AG die Mission, Investoren am globalen Trend im Bereich Kryptowährungen partizipieren zu lassen.

Mehr Informationen: www.abt-ag.com



Investor-Relations- und Pressekontakt

Dr. Yassin Hankir

Vorstandsvorsitzender

Neue Mainzer Straße 84

60311 Frankfurt am Main

+49-(0)69-20739721
ir@abt-ag.com
www.abt-ag.com











18.03.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de




1000423  18.03.2020 CET/CEST







fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1000423&application_name=news&site_id=mastertraders
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.