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18.Februar 2020 18:51 Uhr

Advanced Bitcoin Technologies AG , ISIN: DE000A2YPJ22



DGAP-Ad-hoc: Advanced Bitcoin Technologies AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Kryptowährung / Blockchain


Advanced Bitcoin Technologies AG: Landgericht Bonn entscheidet für savedroid AG


18.02.2020 / 18:51 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Advanced Bitcoin Technologies AG: Landgericht Bonn entscheidet für savedroid AG


Frankfurt am Main, 18. Februar 2020 - Das Landgericht Bonn hat im Rechtsstreit der savedroid AG gegen ihren ehemaligen Treuhänder, den Rechtsanwalt Axel Hellinger in der ersten Instanz zu Gunsten der savedroid AG entschieden. Damit hat das Landgericht Herrn Hellinger dazu verurteilt, die von ihm aus dem ICO (Initial Coin Offering) der Gesellschaft zurückbehaltenen Kryptowährungen im Gesamtwert von aktuell rund 3,9 Millionen Euro an die savedroid AG herauszugeben. Zudem hat das Landgericht Herrn Hellinger dazu verurteilt einen der savedroid AG etwaig durch die verspätete Herausgabe der Kryptowährungen entstehenden Schaden zu ersetzen und die außergerichtlichen Kosten sowie die Verfahrenskosten in Höhe von mehr als 100.000 Euro zu tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite hat die Möglichkeit innerhalb eines Monats Rechtsmittel einzulegen.



"Dass das Landgericht unserer Rechtsauffassung folgt, ist ein ebenso klares wie positives Signal für unsere Nutzer, Mitarbeiter und Investoren", sagt Dr. Yassin Hankir, Vorstandsvorsitzender der Advanced Bitcoin Technologies AG und savedroid-Gründer. Die Advanced Bitcoin Technologies AG (WKN: A2YPJ2 / ISIN: DE000A2YPJ22 / Börsenkürzel: ABT) hält insgesamt 98,62% der Anteile der savedroid AG.



Die savedroid AG hatte im ersten Quartal 2018 einen ICO (Initial Coin Offering) durchgeführt. Dabei wurden sogenannte Utility-Token namens SVD-Token zum Kauf angeboten. Das sind virtuelle Gutscheine zur Einlösung für Dienstleistungen des Unternehmens. Im Zuge des ICOs hatte die savedroid AG Herrn Hellinger als Treuhänder für die Absicherung der beim Token-Verkauf vereinnahmten Kryptowährungen mandatiert. Da Herr Hellinger - trotz erfolgreichem Abschluss des ICOs und erfolgter Auslieferung der SVD-Token an die Käufer - die von ihm zu treuen Händen verwahrten Kryptowährungen nicht vertragsgemäß an die savedroid AG herausgegeben hatte, war die Gesellschaft letztlich dazu gezwungen, rechtlich gegen ihren ehemaligen Treuhänder vorzugehen.



Über Advanced Bitcoin Technologies AG

Die Advanced Bitcoin Technologies AG ist eine Holding-Gesellschaft, die es sich zum Ziel gemacht hat, die Welten der Fiat- und Kryptowährungen miteinander zu verbinden und Geschäfts- und Privatkunden sichere und einfache Finanztransaktionen zu ermöglichen. Ihre Beteiligungen entwickeln zukunftsweisende Produkte und Dienstleistungen sowohl für den B2C -Bereich als auch für B2B2C-Anforderungen. Zur Advanced Bitcoin Technologies AG gehören die savedroid AG sowie die savedroid FL GmbH in Liechtenstein, die savedroid NL B.V. in den Niederlanden und die savedroid LUX S.A. in Luxemburg zu jeweils 98,62%. Mit ihrer Börsennotierung im Freiverkehr der Börse Düsseldorf verfolgt die Advanced Bitcoin Technologies AG die Mission, Investoren am globalen Trend im Bereich Kryptowährungen partizipieren zu lassen.

Mehr Informationen: www.abt-ag.com



Investor-Relations- und Pressekontakt

Dr. Yassin Hankir

Vorstandsvorsitzender

Neue Mainzer Straße 84

60311 Frankfurt am Main

+49-(0)69-20739721
ir@abt-ag.com
www.abt-ag.com











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Medienarchiv unter http://www.dgap.de




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