DGAP-Ad-hoc: Accentro Real Estate AG / Schlagwort(e): Anleihe Berlin, 12. Februar 2020 - Die ACCENTRO Real Estate AG ("ACCENTRO") gibt die Ergebnisse des am 3. Februar 2020 begonnenen Rückkaufangebots (das "Rückkaufangebot") über den Rückkauf der ausstehenden EUR 100.000.000 3,75 % Schuldverschreibungen (ISIN DE000A2G87E2), die 2021 fällig werden (die "Anleihe 2018/2021"), wie folgt bekannt: Die Gesamtsumme des Rückkaufangebots beträgt ca. EUR 89,8 Millionen (89,8 % des ausstehenden Gesamtnominalbetrags der Anleihe 2018/2021). ACCENTRO nimmt das gesamte Rückkaufangebot zu einem Rückkaufpreis von 103,243 % an. Das Rückkaufangebot wird voraussichtlich am 14. Februar 2020 vollzogen. Darüber hinaus beabsichtigt ACCENTRO, die nach Vollzug des Rückkaufangebots verbleibenden Schuldverschreibungen der Anleihe 2018/2021 vorzeitig zum Nominalbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzukaufen und plant eine Rückzahlungsmitteilung am 14. Februar 2020 zu veröffentlichen. Diese Transaktionen werden mit den Nettoemissionserlösen aus den nachrangigen und unbesicherten EUR 250.000.000 Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von drei Jahren (bis 2023) (die "Neue Anleihe"), die zeitgleich mit dem Rückkaufangebot begeben wurden, finanziert. KONTAKT WICHTIGER HINWEIS Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar, noch enthält sie ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung, und sie sollte auch nicht als solches ausgelegt werden. Im Zusammenhang mit diesen Transaktionen wurde und wird es kein öffentliches Angebot der Anleihe geben. Die Anleihe darf in keiner Jurisdiktion unter Umständen öffentlich angeboten werden, die den Emittenten der Anleihe verpflichten würden, einen Prospekt oder ein Angebotsdokument in Bezug auf die Anleihe in dieser Jurisdiktion zu erstellen oder zu registrieren. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung sowie das Angebot und der Verkauf der Anleihe können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlich eingeschränkt sein. Alle Personen, die diese Bekanntmachung lesen, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Diese Ankündigung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Alle Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") oder den Gesetzen eines Bundesstaates innerhalb der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht befreit oder sie unterliegen nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act. Es erfolgt kein Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in irgendeiner anderen Jurisdiktion, in der das Angebot oder der Verkauf der hierin beschriebenen Wertpapiere nach geltendem Recht verboten wäre, verbreitet oder versandt werden und dürfen nicht an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder versandt werden. Die Neue Anleihe wird nur außerhalb der Vereinigten Staaten unter Berufung auf Regulation S des Securities Act angeboten und verkauft. Der Zweck dieser Bekanntmachung und des Rückkauf-Memorandums beschränkt sich auf das Rückkaufangebot und diese Bekanntmachung und das Rückkauf-Memorandums darf nicht an eine Person innerhalb der Vereinigten Staaten oder sonst irgendeiner Person, außer im Rahmen einer Offshore Transaction gemäß den Bestimmungen der Regulation S des Securities Act, überreicht oder übersandt werden. Die Neuen Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 von MiFID II; (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97, soweit dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 ("EU Prospektverordnung"). Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Obligationen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Obligationen an Kleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein. Im Vereinigten Königreich wird diese Bekanntmachung nur an Personen verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) Berufserfahrung in Anlagefragen haben (als professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Financial Promotion Order") fallen), (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Financial Promotion Order fallen ("high net worth companies, unincorporated associations, etc."), (iii) sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden oder (iv) Personen sind, denen eine Einladung oder ein Anreiz zur Ausübung einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Schuldverschreibungen auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Anleihe steht nur Relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigen Erwerb einer solchen Anleihe wird nur gegenüber Relevanten Personen abgegeben. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf Grund dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich auf sie verlassen. Das Rückkaufangebot wird nicht, und wird auch zukünftig nicht, weder direkt noch indirekt, noch unter Verwendung von Post, oder mit sonstigen Mitteln oder Instrumenten des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels von den, oder Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der, in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten gemacht. Dies schließt Faxübertragung, E-Mail, Telex, Telefon, Internet und andere Formen der elektronischen Kommunikation ein, ist jedoch nicht darauf beschränkt. Die Anleihe 2018/2021 darf im Rahmen des Rückkaufangebots nicht durch eine solche Verwendung, ein solches Instrument oder eine solche Einrichtung aus oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder durch Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den Vereinigten Staaten angeboten werden. Dementsprechend werden Kopien des Rückkauf-Memorandum und sämtlicher anderer Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot weder direkt noch indirekt per Post verschickt oder auf andere Weise übermittelt, verteilt oder weitergeleitet (einschließlich, ohne Einschränkung, von Depotbanken oder Nominees oder Treuhändern) in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in den Vereinigten Staaten und dürfen dies auch nicht. Jeder Inhaber der Anleihe 2018/2021 der am Rückkaufangebot teilnimmt versichert, dass er sich nicht in den Vereinigten Staaten aufhält und sich am Rückkaufangebot nicht aus den Vereinigten Staaten beteiligt oder dass er nach freiem Ermessen und nicht auf Weisung eines Prinzipals zur Teilnahme am Rückkaufangebot aus den Vereinigten Staaten agiert.
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Accentro Real Estate AG |
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10719 Berlin | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)30 - 887 181 - 0 |
Fax: | +49 (0)30 - 887 181 - 11 |
E-Mail: | info@accentro.ag |
Internet: | www.accentro.ag |
ISIN: | DE000A0KFKB3 |
WKN: | A0KFKB |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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973721 12.02.2020 CET/CEST