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Der Regierungsrat legt die Abgeltung der BKB-Staatsgarantie für die nächsten vier Jahre fest
16.10.2024 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Die Abgeltung der Staatsgarantie durch die Basler Kantonalbank für die Jahre 2025 bis 2028 beträgt jährlich 15,2 Mio. CHF. Dies hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt festgelegt.
Der Kanton Basel-Stadt haftet für die Verbindlichkeiten der Basler Kantonalbank (BKB). Das bedeutet, dass der Kanton bei einem allfälligen Konkurs der Bank für die noch offenen Schulden aufkommen würde. Diese Staatsgarantie ist im Gesetz über die Basler Kantonalbank festgehalten.
Für diese Absicherung bezahlt die BKB dem Kanton Basel-Stadt jährlich einen Betrag. Dieser soll einerseits das Risiko des Kantons aufgrund der Staatsgarantie und andererseits den Kostenvorteil der BKB berücksichtigen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Beispielsweise kann sich die BKB aufgrund der Staatsgarantie günstiger am Kapitalmarkt finanzieren.
Die Höhe dieser Abgeltung wird mit dem sogenannten «Kostenvorteilsmodell» ermittelt. Der Regierungsrat hat die Abgeltung der Staatsgarantie durch die BKB für die Jahre 2025 bis 2028 auf jährlich 15,2 Mio. CHF festgelegt. Gegenüber der Periode 2021 bis 2024 steigt die jährliche Abgeltung der BKB aufgrund der gewachsenen Bilanzsumme damit um 5,0 Mio. CHF.
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