Pressemitteilung Dieselgate: Investoren klagen gegen Daimler AG - Schadenersatzklagen institutioneller und privater Investoren von rund 900 Millionen Euro beim Landgericht Stuttgart eingereicht - Einleitung eines Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Stuttgart steht bevor
Die Klage basiert auf Käufen von Daimler-Aktien (ISIN DE0007100000) im Zeitraum vom 10. Juli 2012 bis 20. Juni 2018 (sog. Desinformationsphase). Die klagenden Investoren werfen Daimler die Verletzung kapitalmarktrechtlicher Pflichten im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vor. Der Vorwurf lautet insbesondere, dass Daimler die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen und die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und diesen über die wahren Umstände getäuscht hat. Während der Desinformationsphase vom 10. Juli 2012 bis 20. Juni 2018 sank der Kurs der Daimler-Aktie von über 90 Euro auf unter 60 Euro. Die dadurch erlittenen Schäden sind Gegenstand der jetzigen Klagen. "Ein Emittent börsennotierter Wertpapiere muss den Kapitalmarkt über Insiderinformationen unverzüglich und vollumfänglich in Kenntnis setzen. Dies hat Daimler nach unserer Überzeugung nicht getan, weder in seinen Finanzberichten noch in Ad-hoc-Mitteilungen", erklärt Rechtsanwalt Andreas Tilp. "Die Kläger haben deshalb die Daimler-Aktien zu teuer erworben, dafür haftet Daimler nach unserer Überzeugung auf Schadensersatz", fährt Tilp fort. "Die Ansprüche gegen Daimler halten wir für sehr gut gelagert. Weitere geschädigte institutionelle Investoren mit erheblichen Aktienverlusten haben mitgeteilt, mit uns in 2020 ebenfalls klagen zu wollen", ergänzt Tilp's Kollege Maximilian Weiss.
Im September 2015 wurden bekanntlich die Dieselmanipulationen des Volkswagen-Konzerns öffentlich bekannt. Hierauf behauptete Daimler vehement, derartiges komme bei Daimler-Fahrzeugen nicht vor und wies den Vorwurf der Manipulation in einer Pressemitteilung vom 25. September 2015 "auf das Schärfste zurück". Auch der damalige Daimler-Chef Dieter Zetsche persönlich verwahrte sich in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gegen entsprechende Verdächtigungen und behauptete: "Ein Defeat Device, sprich eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, kommt bei Mercedes-Benz nicht zum Einsatz". Knapp drei Jahre später kam das Kraftfahrt-Bundesamt ("KBA") jedoch zu einer anderen Einschätzung und ordnete im Mai 2018 den Rückruf erster Daimler-Fahrzeuge wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen an. Im Juni 2018 kündigte schließlich Bundesverkehrsminister Scheuer an: "Der Bund wird für deutschlandweit 238.00 Daimler-Fahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen unverzüglich einen amtlichen Rückruf anordnen. Insgesamt sind in Europa 774.000 Fahrzeuge betroffen." Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") hat hierauf im Juni 2018 für einen privaten Anleger Klage gegen Daimler erhoben und gleichzeitig die Einleitung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ("KapMuG") beantragt. Das LG Stuttgart hat diesen Antrag als zulässig erachtet und öffentlich bekannt gemacht. "Da TILP in der Folgezeit auch alle weiteren formellen Voraussetzungen für die Durchführung eines Musterverfahrens nach dem KapMuG geschaffen hat, erwarten wir den Erlass eines Vorlagebeschlusses alsbald, so dass das Musterverfahren noch vor der Sommerpause beginnen kann", betont Rechtsanwalt Andreas Tilp. TILP hat zum Jahresende für über 100 private Anleger weitere Klagen gegen Daimler eingereicht. Die TILP-Kanzleien kooperieren im Schadensfall Daimler-Dieselgate erneut mit dem Finanzierungskonsortium Therium/DRRT, welches auch für die Finanzierung der Daimler-Anlegerklagen in 2020 zur Verfügung steht. Eine gemeinsame Zusammenarbeit besteht aktuell auch bei der Vertretung von Investoren im Steinhoff-Bilanzskandal. Im dortigen Musterverfahren nach dem KapMuG vertritt TILP den Musterkläger vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Dieses Musterverfahren ruht derzeit wegen Vergleichsverhandlungen. TILP hat eine Plattform unter www.daimler-klage.de eingerichtet, auf der sich geschädigte Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann kostenfrei weitere Informationen zum Musterverfahren gegen Daimler erhalten.
TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte TILP hat inzwischen über 200 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ("BGH") sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt. TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis im nationalen und internationalen kollektiven Rechtsschutz. National gilt das insbesondere in sogenannten Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Bei dessen Reform im Jahr 2012 war der Kanzleigründer Andreas Tilp einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. TILP hat beispielsweise im Oktober 2014 für den Musterkläger vor dem BGH den KapMuG-Fall DT 3 gegen die Deutsche Telekom AG gewonnen und siegte im Dezember 2014 für den Musterkläger vor dem OLG München im KapMuG-Verfahren gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). In Anbetracht dieser Erfolge bezeichnete die Frankfurter Allgemeine Zeitung Andreas Tilp als "Mister KapMuG". Andreas Tilp war u.a. Sachverständiger der Regierungskommission Corporate Governance sowie mehrfach Sachverständiger des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz. Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schlagwort(e): Unternehmen
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947785 07.01.2020