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29.Dezember 2021 20:30 Uhr

Ludwig Beck AG, WKN 519990, ISIN DE0005199905

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DGAP-Media / 29.12.2021 / 20:30



PRESSEINFORMATION



Ludwig Beck kippt zusammen mit Modehändler WÖHRL die 2G-Regel für den Bekleidungshandel in Bayern



- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stellt klar: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf



- Vorstandsvorsitzender Christian Greiner: "Wegweisendes Urteil mit bundesweiter Ausstrahlung"




München, 29. Dezember 2021 - Die heutige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass die sogenannte 2G-Regel im Bekleidungshandel keine Anwendung findet, hat eine bundesweite Ausstrahlung. Diese Ansicht vertritt Christian Greiner, Vorstandsvorsitzender der Ludwig Beck AG. Das "Kaufhaus der Sinne" am Münchner Marienplatz hatte zusammen mit dem Modehändler WÖHRL, deren Eigentümer ebenfalls Christian Greiner ist, Eilanträge gegen die entsprechende Bestimmung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingereicht.


Der Verwaltungsgerichtshof kommt in seinem Beschluss von heute, der nicht anfechtbar ist, zu einer eindeutigen Einschätzung: "Bekleidung gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen, deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter Schuhe, Bücher, Schnittblumen und Gartengeräte zurücktritt. Der Bedarf an Kleidung besteht zudem täglich."

Christian Greiner: "Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes ist ein wegweisendes Urteil für den Modehandel. Auch wenn es nur in Bayern Anwendung findet, so hat es eindeutig eine bundesweite Ausstrahlung. Das Gericht stellt im Grunde fest, dass Bekleidung nicht anders behandelt werden darf als etwa Baumärkte oder Optiker. Das ist eine klare Richtschnur für die Landesregierung und den Gesetzgeber bei allen möglichen weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Und es wäre nicht einzusehen, warum die Bedeutung von Bekleidung in anderen Bundesländern anders bewertet werden sollte."




LUDWIG BECK AG

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Emittent/Herausgeber: Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG

Schlagwort(e): Handel


29.12.2021 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Unternehmen: Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG

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