Der Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU hat sich an der Konsultation der Europäischen Kommission zur Überprüfung des MiFID II / MiFIR-Rechtsrahmens beteiligt und kritisiert die bestehenden Regelungen.
In der vom Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU verfassten Stellungnahme steht das Themengebiet "Research für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unter MiFID II" im Mittelpunkt. Nach MiFID II sind Research-Dienstleistungen, die nicht aus eigenen Mitteln oder einem sogenannten Analysekonto gezahlt werden, verboten. Vor MiFID II war es üblich, dass Banken Vermögensverwaltern und Fondsgesellschaften Research-Dienstleistungen in Verbindung mit dem Brokerage der Wertpapiere kostenlos bereitstellten. Hierunter leiden nun KMUs, die nicht im Fokus der großen Investoren liegen. Denn weniger Research-Coverage führt zu weniger Liquidität. Weniger Liquidität führt dazu, dass sich immer mehr Investoren aus dem KMU-Marktsegment zurückziehen.
"Mit Blick auf die Corona-Krise sollten KMU in jedem Fall auf unbestimmte Zeit von den gegenwärtigen MiFID-Research-Regelungen ausgenommen werden - um eine notwendige Kapitalmarktfinanzierung durch IPOs, Anleihen und Kapitalerhöhungen für KMUs zu gewährleisten. Wir bezweifeln, dass die mittelständische Wirtschaft allein mit Staatshilfen nach der Corona-Krise restrukturiert werden kann. Der Kapitalmarkt spielt dabei eine wichtige Rolle, benötigt aber die richtigen Rahmenbedingungen", so Ingo Wegerich, Präsident des Interessenverbandes kapitalmarktorientierter KMU und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.
Repräsentative Studien zu den Folgen der Research-Regelungen nach MiFID II kommen insbesondere für KMU zu erschreckenden Ergebnissen.
MiFID II / MiFIR erhöhen zudem den Verwaltungsaufwand für alle Anbieter von Wertpapierdienstleistungen dramatisch. Das hat zur Folge, dass eine Vielzahl an kleineren Wertpapierfirmen wegfallen, weil die einmaligen, aber auch fortlaufenden Rechtsberatungs-, Compliance- und IT-Kosten für kleinere Anbieter von Wertpapierdienstleistungen nicht mehr zu bewältigen sind. Dies hat negative Folgen insbesondere für KMU, die die Kapitalmarktfinanzierung als Chance begreifen und sich darüber finanzieren wollen.
Ingo Wegerich: "Unser Verband fordert, dass klassische Kapitalmarktprodukte insbesondere im KMU Bereich, die der Unternehmensfinanzierung dienen und von Unternehmen selbst emittiert werden, von den Anlegerschutzvorschriften der MiFID II / MiFIR vollständig und dauerhaft ausgeschlossen werden. Dies gilt für KMU-Aktien, -Anleihen, -Convertibles, -Options-Anleihen und -Stock-Options-Programme."
Unterlagen finden Sie hier zum Download:
Die Stellungnahme des Interessenverbandes im Rahmen der Konsultation der Europäischen Kommission zur Überprüfung des MiFID II / MiFIR-Rechtsrahmens kann hier eingesehen werden: https://www.kapitalmarkt-kmu.de/stellungnahmen/
Über den Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.
Der am 30. August 2017 gegründete Verband mit Sitz in Frankfurt am Main setzt sich insbesondere für die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen bei der Kapitalmarktfinanzierung ein und tritt aktiv für die Belange des kapitalmarktorientierten Mittelstandes im Dialog mit der Politik, den Gesetzgebungsorganen, den Aufsichtsbehörden, den Institutionen des Kapitalmarkts, den Interessenverbänden und der Öffentlichkeit ein. Mitglieder sind KMUs, Dienstleister, Finanzinstitute und Medien. Zum Vorstand gehören Ingo Wegerich (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft), Hans-Jürgen Friedrich (KFM Deutsche Mittelstand AG), Alexander Deuss (mwb fairtrade), Dr. Marc Feiler (Bayerische Börse AG), Dr. Uwe Ganzer (onoff Aktiengesellschaft) sowie Holger Clemens Hinz (Quirin Privatbank AG).
Kontakt:
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z. H. Ingo Wegerich
bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
An der Welle 10
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