Medienmitteilung
Gläubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO
Wetzikon, 8. Oktober 2024 - Am 8. Oktober 2024 hat die GZO AG ("GZO" oder "die Gesellschaft") eine Stellungnahme zu den Vorschlägen veröffentlicht, die die GZO-Gläubigergruppe unter der Leitung der Clearway Capital GmbH ("Clearway") den Anleihegläubigern der 1.87% 2024 Anleihe der GZO AG (ISIN CH0240109618) an der kommenden Versammlung am 25. Oktober 2024 unterbreitet.
Die Stellungnahme enthält zahlreiche sachliche Ungenauigkeiten, die bereits in den öffentlichen Verlautbarungen, Präsentationen und auf der Website der GZO-Gläubigergruppe, insbesondere im Fragen-Bereich, welcher hier https://gzo-bondholder.ch/fragen/ abrufbar ist, richtiggestellt wurden. Dessen ungeachtet weist die Gläubigergruppe erneut auf Folgendes hin:
- Die Vorschläge der Gläubigergruppe stellen sicher, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden. Die Vorschläge wurden so formuliert, dass die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für ihre Umsetzung durch GZO gegeben sind. Jede gegenteilige Behauptung ist unzutreffend. Insbesondere sollen die Verlängerung der Laufzeit, der höhere Zinssatz und die verbesserte Sicherheit auch für andere ungesicherte Gläubiger gelten. GZO hat bisher nicht dargelegt, warum die Vorschläge zu einer Ungleichbehandlung der Gläubiger führen würden.
- GZO wird das Ergebnis der Anleihegläubigerversammlung nicht einfach ignorieren können. Entgegen der Behauptung der GZO sind die Bedingungen für eine Verlängerung der vorläufigen Nachlassstundung in eine endgültige Nachlassstundung nicht erfüllt, wenn die GZO solvent ist. Wenn die Anleihegläubiger der Verlängerung zustimmen, halten wir es für unwahrscheinlich, dass der Richter der GZO den Eintritt in eine endgültige Nachlasstundung gestattet. Die Gesellschaft kann die Bedingungen ablehnen und in Konkurs gehen, was aber die persönliche Haftung des Verwaltungsrats aktualisiert.
- Die Gläubigergruppe hält an ihrer Bewertung fest. Die von Clearway publizierte Bewertung wurde mit Hilfe führender Branchenexperten durchgeführt und berücksichtigt die Besonderheiten der Situation, einschliesslich der Zonenordnung und möglicher alternativer Nutzungsmöglichkeiten für die Grundstücke. Das Unternehmen hat die Bewertung von Clearway bisher ohne Begründung abgelehnt, obwohl es die Abschlüsse erst im Juni 2024 genehmigt hat, in denen die Buchwerte dieser Vermögenswerte weit über den Schätzungen von Clearway liegen. Der Verwaltungsrat der GZO hat die Bewertungen der GZO-Gläubigergruppe zurückgewiesen, hat aber bislang keine eigene Bewertung vorgelegt. Es bleibt also nach wie vor unklar, warum GZO der Meinung ist, dass die Gläubiger einen Abschlag akzeptieren sollen, ohne dass sie Angaben zu den Vermögenswerten der Gesellschaft und Belege für die zur Verwertung dieser Vermögenswerte geleistete Arbeit vorgelegt erhalten.
Die GZO-Gläubigergruppe ist der festen Überzeugung, dass die Nachlassstundung nicht das richtige Verfahren für die GZO ist und dass diese vielmehr versuchen muss, ihre umfangreichen Vermögenswerte zu verwerten, anstatt ihre Expansionsbestrebungen auf Kosten der Gläubiger weiter zu verfolgen. GZO berücksichtigt auch nicht, dass zwei Drittel der Gläubiger einem vorgeschlagenen Nachlassvertrag zustimmen müssen: das ist höchst unwahrscheinlich, weil es mehrere Möglichkeiten gibt, die vollständige Rückzahlung an alle Gläubiger sicherzustellen.
Wir bitten alle Anleihegläubiger deshalb nochmals eindringlich, die Vorschläge der Gläubigergruppe an der bevorstehenden Versammlung zu unterstützen.
Für Rückfragen:
GZO Creditor Group
c/o Dynamics Group, Andreas Durisch
079 358 87 32
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