DGAP-Ad-hoc: Capital Raising GmbH / Schlagwort(e): Vertrag Ad-hoc-Meldung nach Art. 17 MAR Capital Raising GmbH IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft beabsichtigt Beendigung der stillen Gesellschaft und Rückzahlung in Höhe von EUR 200.000.000 an die Capital Raising GmbH im Juli 2020 Die IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft ("IKB") beabsichtigt, die stille Gesellschaft mit der Capital Raising GmbH ("Emittentin"), die auf Grundlage des am 9./10. Dezember 2002 geschlossenen Vertrags über die Errichtung einer stillen Gesellschaft ("Beteiligungsvertrag") begründet wurde, mit Wirkung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres der IKB, d.h. zum 31. März 2020, zu beenden und vor dem Rückzahlungstag (wie nachstehend definiert) einen Rückzahlungsbetrag in Höhe von EUR 200.000.000 ("Rückzahlungsbetrag") an die Zahlstelle der von der Emittentin begebenen Teilschuldverschreibungen (ISIN DE0007490724) für Rechnung der Emittentin zu zahlen. Zu diesem Zweck wurde heute, am 3. Februar 2020, zwischen der Emittentin und der IKB ein Ergänzungsvertrag ("Ergänzungsvertrag") zum Beteiligungsvertrag geschlossen. Der Ergänzungsvertrag bestimmt, dass die IKB im Fall einer Kündigung des Beteiligungsvertrags mit Wirkung zum 31. März 2020, am Fälligkeitstag - unabhängig vom Buchwert der stillen Einlage am 31. März 2020 - den Rückzahlungsbetrag (d.h. EUR 200.000.000) an die Emittentin zahlen wird. Sollte die IKB von dieser Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen, wird die Emittentin im Einklang mit den Emissionsbedingungen der von der Emittentin begebenen Teilschuldverschreibungen (ISIN DE0007490724) den Rückzahlungsbetrag verwenden, um damit am 15. Juli 2020 (der "Rückzahlungstag") die Teilschuldverschreibungen zurückzuzahlen. Dabei wird voraussichtlich auf die einzelnen Teilschuldverschreibungen ein jeweils verhältnismäßiger Anteil des Rückzahlungsbetrags (voraussichtlich EUR 100 je Teilschuldverschreibung) entfallen. Der Ergänzungsvertrag begründet jedoch keine Verpflichtung der IKB, den Beteiligungsvertrag zum 31. März 2020 zu kündigen. Sollte sich die IKB entscheiden, von dieser Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch zu machen, wird der Beteiligungsvertrag unverändert fortbestehen und es wird in diesem Fall keine Verpflichtung der Emittentin bestehen, die Teilschuldverschreibungen am 15. Juli 2020 zurückzuzahlen. Sobald Gewissheit darüber besteht, ob die IKB den Beteiligungsvertrag kündigt, wird die Emittentin dies bekanntmachen. Capital Raising GmbH
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966417 03.02.2020 CET/CEST