News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
13.11. 07:00 vor 37 Minuten
SoftwareONE Holding AG
SoftwareOne veröffentlicht Trading-Update zum dritten Quartal 2024
12.11. 21:24 vor 10 Stunden
Vossloh Aktiengesellschaft
EQS-News: Vossloh hat die Platzierung der neuen Aktien erfolgreich abgeschlossen
12.11. 18:13 vor 13 Stunden
TAG Immobilien AG
EQS-Adhoc: TAG Immobilien AG plant Wiederaufnahme der Dividendenzahlung
12.11. 17:45 vor 13 Stunden
Pentixapharm Holding AG
EQS-News: Pentixapharm veröffentlicht Zwischenbericht für das 3. Quartal 2024
12.11. 15:04 vor 16 Stunden
MIC Market Information & Content Publishing GmbH
Positiver Newsflow als Katalysator für den Kurs? Green Bridge Metals richtet einen Hauptsitz in Minnesota (USA) ein.
In allen Meldungen suchen

09.Oktober 2024 13:40 Uhr

Linus Holding GmbH , ISIN: DE000A2QRHL6








EQS-WpÜG: Linus Holding GmbH / Kontrollerlangung


Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Linus Digital Finance AG; Bieter: Linus Holding GmbH


09.10.2024 / 13:40 CET/CEST


Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.



 



 



 



Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft



nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des



Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)



 



  1. Bieterin

 



Linus Holding GmbH



Luisenstraße 14



80333 München



Bundesrepublik Deutschland



 



eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 290968.



 



  1. Zielgesellschaft

 



Linus Digital Finance AG



Alexanderstraße 7



10178 Berlin



Bundesrepublik Deutschland



 



eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 225909 B.



 



  1. Aktien der Zielgesellschaft

 



Auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, ISIN DE000A2QRHL6, WKN A2QRHL.



 



  1. Angaben zum Kontrollerwerb

 



Die Bieterin hat am 9. Oktober 2024 durch den Erwerb und die Zurechnung von insgesamt 5.127.621 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt; dies entspricht einem Stimmrechtsanteil an der Zielgesellschaft von 71,42 %.



 



Die Bieterin hält nach entsprechendem Erwerb am 9. Oktober 2024 aktuell unmittelbar 3.251.673 Stimmrechte von insgesamt 7.179.572 Stimmrechten der Zielgesellschaft. Dies entspricht 45,29 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Das Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 7.179.572,00 ist in insgesamt 7.179.572 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt; für die Berechnung des Stimmrechtsanteils der Bieterin sind die von der Zielgesellschaft gehaltenen 408.742 eigenen Aktien mit einzubeziehen, d.h. insoweit nicht unberücksichtigt zu lassen.



 



Zusätzlich zu dem oben genannten, von der Bieterin selbst gehaltenen Stimmrechtsanteil werden der Bieterin 1.875.948 Stimmrechte aus 1.875.948 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 26,13 %, gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet; für die Berechnung des der Bieterin gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechtsanteils sind die von der Zielgesellschaft gehaltenen 408.742 eigenen Aktien mit einzubeziehen, d.h. insoweit nicht unberücksichtigt zu lassen.



 



Die der Bieterin gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden 1.875.948 Stimmrechte, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 26,13 %, wurden am 9. Oktober 2024 von der Commodus Real Estate GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 208330, erworben. Die Bieterin stimmt ihr Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft mit der Commodus Real Estate GmbH im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1, 2 WpÜG ab. Der Bieterin werden daher die von der Commodus Real Estate GmbH gehaltenen Stimmrechte in voller Höhe zugerechnet.



 



  1. Weitere Kontrollerwerber

 



Neben der Bieterin haben auch folgende Personen die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt (die ?Weiteren Kontrollerwerber?):



 



Sunday5 GmbH



Von-Holte-Straße 99a



c/o Philipp Horsthemke



48167 Münster



Bundesrepublik Deutschland



 



eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 256070;



 



Philipp Horsthemke



Von-Holte-Straße 99a



48167 Münster



Bundesrepublik Deutschland;



 



Commodus Real Estate GmbH



Luisenstraße 14



80333 München



Bundesrepublik Deutschland



 



eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 208330;



 



Valluga Capital GmbH



Luisenstraße 14



80333 München



Bundesrepublik Deutschland



 



eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 204025;



 



Dr. Matthias Mittermeier



c/o Commodus Real Estate GmbH



Luisenstraße 14



80333 München



Bundesrepublik Deutschland.



 



Herr Philipp Horsthemke hält 100 % der Geschäftsanteile an der Sunday5 GmbH, welche wiederum 100 % der Geschäftsanteile an der Bieterin hält. Weder die Sunday5 GmbH noch Herr Horsthemke halten unmittelbar Aktien an der Zielgesellschaft. Herr Dr. Matthias Mittermeier hält 100 % der Geschäftsanteile an der Valluga Capital GmbH, welche wiederum 100 % der Geschäftsanteile an der Commodus Real Estate GmbH hält. Auch die Valluga Capital GmbH oder Herr Dr. Mittermeier halten unmittelbar keine Aktien an der Zielgesellschaft.



 



Den Weiteren Kontrollerwerbern werden die Stimmrechte aus insgesamt 5.127.621 Stückaktien der Zielgesellschaft, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 71,42 %, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3, Abs. 2 WpÜG jeweils in voller Höhe zugerechnet. Die Zurechnung folgt aus dem Umstand, dass die Bieterin und die Commodus Real Estate GmbH ihr Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1, 2 WpÜG abstimmen. Die Zurechnung der Stimmrechte an die Sunday5 GmbH und an Herrn Philipp Horsthemke folgt aus dem Umstand, dass Herr Horsthemke alleiniger Gesellschafter der Sunday5 GmbH und diese wiederum alleinige Gesellschafterin der Bieterin ist (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG), die mit der Commodus Real Estate GmbH ihr Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft abstimmt. Die Zurechnung der Stimmrechte an die Valluga Capital GmbH und an Herrn Dr. Matthias Mittermeier folgt aus dem Umstand, dass Herr Dr. Mittermeier alleiniger Gesellschafter der Valluga Capital GmbH und diese wiederum alleinige Gesellschafterin der Commodus Real Estate GmbH ist (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG), die mit der Bieterin ihr Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft abstimmt.



 



Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen von Herrn Philipp Horsthemke und der Sunday5 GmbH sowie von Herrn Dr. Matthias Mittermeier, der Valluga Capital GmbH und der Commodus Real Estate GmbH, jeweils vertreten durch die Bieterin.



 



  1. Veröffentlichung der Angebotsunterlage

 



Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (?BaFin?) gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft abgeben. Die Bieterin beabsichtigt, das Pflichtangebot zugleich als Delisting-Erwerbsangebot zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG) zu unterbreiten.



 



Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot (nachfolgend zusammen das ?Pflichtangebot?) erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen.



 



Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Bestimmungen des Angebots sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird von der Bieterin gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WpÜG im Internet unter der Adresse



 



www.linus-angebot.de



 



veröffentlicht.



 



Zudem wird gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG ein Hinweis darauf im Bundesanzeiger bekannt gemacht, bei welcher geeigneten Stelle im Inland die Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten wird.



 



Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG und § 39 BörsG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot zum Erwerb der Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.



 



  1. Wichtige Informationen

 



Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.



 



Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung, WpÜG-AngVO) durchgeführt.



 



München, den 9. Oktober 2024



 



Linus Holding GmbH



Der Geschäftsführer



 





Ende der WpÜG-Mitteilung


09.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com







Sprache: Deutsch
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart.





 
Ende der Mitteilung EQS News-Service




2004535  09.10.2024 CET/CEST







fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2004535&application_name=news&site_id=mastertraders~~~65797fb3-34a5-4025-92b3-e77c5f497b69
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.