DISO Verwaltungs AG Pressemitteilung Nur zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Nicht zur Veröffentlichung, Versendung, Verteilung, oder Verbreitung in, innerhalb oder aus Ländern bestimmt, in denen dies rechtswidrig wäre.
München, 20. November 2024 Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Matica Technologies Group SA, Lugano (Schweiz) und der DISO Verwaltungs AG, München (ISIN: DE000A0JELZ5 / WKN: A0JELZ) Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der DISO Verwaltungs AG. Die ordentliche Hauptversammlung der DISO Verwaltungs AG (ISIN: DE000A0JELZ5 / WKN: A0JELZ) mit Sitz in München (Deutschland) hat am 26. Januar 2024 mit der erforderlichen Mehrheit dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Matica Technologies Group SA mit Sitz in Lugano (Schweiz) zugestimmt. Nach diesem Vertrag ist die DISO Verwaltungs AG das beherrschte Unternehmen, welches einen etwaigen Gewinn an die Matica Technologies Group SA abzuführen hat. Die Vertragsparteien haben den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Anschluss an die Hauptversammlung unterzeichnet. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht ein Angebot an die außenstehenden Aktionäre auf Erwerb ihrer Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 0,89 Euro je Aktie vor. Dieses Abfindungsangebot ist befristet; wobei die Frist zur Annahme dieses Abfindungsangebots zwei Monate nachdem die Eintragung des Bestehens des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages im Handelsregister bekannt gemacht worden ist, ablaufen wird. Der Vertrag ist mit seiner Eintragung im Handelsregister der DISO Verwaltungs AG (HRB 220428) beim Amtsgericht München am 13. November 2024 wirksam geworden. Die Matica Technologies Group SA hat das Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der DISO Verwaltungs AG am 18. November 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht. WICHTIGE HINWEISE: Soweit die in der Pressemittelung enthaltenen Informationen in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, auf die insbesondere Begriffe wie ?erwarten?, ?glauben?, ?der Ansicht sein?, ?davon ausgehen?, ?schätzen?, ?beabsichtigen? oder ?anstreben? (einschließlich der Verneinung dieser Begriffe) hindeuten, beruhen diese Aussagen auf der DISO Verwaltungs AG zum Datum ihrer Tätigung vorliegenden Informationen und bringen lediglich gegenwärtige Absichten, Ansichten oder Erwartungen der DISO Verwaltungs AG zum Ausdruck. Diese unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die regelmäßig nicht im Einflussbereich der DISO Verwaltungs AG liegen und können sich als unzutreffend herausstellen. Es ist auch möglich, dass die DISO Verwaltungs AG ihre geäußerten Absichten nachträglich ändern. Die DISO Verwaltungs AG wird diese Aussagen nur aktualisieren, soweit sie dazu jeweils nach rechtlichen Vorschriften verpflichtet sein sollte. Die vorstehende Mitteilung ist eine freiwillige Mitteilung der DISO Verwaltungs AG. Diese hatte die frühere Einbeziehung ihrer Aktien in den damaligen Entry Standard der Deutsche Börse AG bereits im Jahre 2016 gekündigt. Seitdem besteht keine von der Gesellschaft beantragte oder genehmigte Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem geregelten Markt. Insbesondere die Einbeziehung der Aktien in den Handel im Freiverkehr der Börse Hamburg erfolgte (und erfolgt weiterhin) gegen den Willen der Gesellschaft. Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch) ist damit ebenso wenig wie andere Zulassungsfolgepflichten auf die DISO Verwaltungs AG anzuwenden. Weitere Informationen der Öffentlichkeit werden weiterhin ausschließlich freiwillig erfolgen und sind nicht als Billigung oder Genehmigung eines öffentlichen Handels zu verstehen.
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