News-Ticker
AdHoc-Meldungen Corporate-News
Insider-Handel Stimmrechte
weitere Meldungen
15.01. 07:12 vor 1774 Tagen
Corestate Capital Holding S.A.
DGAP-News: Corestate Capital Holding S.A.: Stimmrechtsmitteiliung durch Union Investment
14.01. 18:33 vor 1774 Tagen
Godewind Immobilien AG
DGAP-News: Godewind Immobilien AG beschließt Aktienrückkaufprogramm
14.01. 18:31 vor 1774 Tagen
Godewind Immobilien AG
DGAP-Adhoc: Godewind Immobilien AG beschließt Aktienrückkaufprogramm
14.01. 12:40 vor 1775 Tagen
Hamburg Commercial Bank AG
DGAP-News: Hamburg Commercial Bank AG: ERGEBNISSE DES INSTITUTIONELLEN KAUFANGEBOTS
14.01. 12:38 vor 1775 Tagen
Nebelhornbahn-AG
DGAP-Adhoc: Nebelhornbahn-AG: Nebelhornbahn-AG schüttet Dividende aus
In allen Meldungen suchen

06.September 2023 09:00 Uhr

mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, WKN 665610, ISIN DE0006656101

[ Aktienkurs mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG | Weitere Meldungen zur mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ]

EQS-News: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand
























EQS-News: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG


/ Schlagwort(e): Sonstiges






mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand








06.09.2023 / 09:00 CET/CEST




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




StaRUG ? Das Gesamtinteresse im Auge?



Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb Wertpapierhandelsbank AG



Bei seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2021 wurde das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, als ein innovatives Gesetz zur Rettung krisengeplagter Betriebe gepriesen; als ein Gesetz gegen die durch die möglicherweise Corona-Pandemie ausgelöste Pleitewelle in Deutschland. Etwas mehr als zwei Jahre weiter betrachtet der Kapitalmarkt die Maßnahmen, die ein Unternehmen mit Hilfe des StaRUGs ergreifen kann, mit gemischten Gefühlen.



Mit dem StaRUG wird ein von der Insolvenzordnung unabhängiges Restrukturierungsverfahren pilotiert.  Ziel ist es, sanierungsfähigen Schuldnern einen Werkzeugkasten mit verschiedenen Restrukturierungsmaßnahmen an die Hand zu geben. Der Gesetzgeber will mit diesem Gesetz Unternehmen schützen, auf das sie nicht anspruchsvollen Gläubigern ausgeliefert werden, die mit ihren Forderungen gegebenenfalls überziehen und damit den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Vielleicht gibt es latent auch noch den Müntefering-Spruch von den bösen Heuschrecken im Hinterkopf.


Das Herzstück der Restrukturierung nach dem StaRUG ist der Restrukturierungsplan des Schuldners. Darin wird dezidiert beschrieben, welche Maßnahmen für eine Sanierung des Unternehmens nötig sind und wie sie umgesetzt werden können. Der Restrukturierungsplan kann selbstverständlich nur von professionellen Beratern erstellt werden, die ständig den ?Markt? screenen, um proaktiv offensichtlich angeschlagenen Unternehmen ihre Dienste anzubieten. Dabei verweisen die Berater häufig gegenüber dem Management auf die Vorteile des StaRUG. Die Basis des Restrukturierungsplans ist das Sanierungskonzept, welches das Ziel beschreibt.



Der Restrukturierungsplan kann Eingriffe in die Verbindlichkeiten des Schuldners und mögliche Sicherheiten zur Entschuldung des Unternehmens vorgeben. Forderungen von Gläubigern können gekürzt oder auf einmal in den Nachrang gesetzt werden. Der Schuldgrund spielt keine Rolle. Anleihegläubiger, Banken Lieferanten ? alle sitzen hier gemeinsam am ?Gnadenbrottisch? des Unternehmens und sind abhängig von der Analyse der Berater, die in Absprache mit der Unternehmensführung versuchen, die wirtschaftliche Schieflage, nicht mehr ausgelöst durch eine pandemische Lage, sondern zumeist durch Missmanagement, zu lösen. Die Einzigen, die als Gläubiger durch das StaRUG geschützt werden sind die Arbeitnehmer.



Wie läuft denn nun eine Restrukturierung nach dem StaRUG ab? Das Management bleibt erstmal im Sattel und kann die Restrukturierung in Eigenregie umsetzen. Damit die bestehende Geschäftsleitung für ihre Maßnahmen nicht haften muss, wird häufig ein Insolvenzspezialist als CRO (Chief Restructuring Officer) berufen, der zur Absicherung dient. Als entscheidender Unterschied zum Insolvenzverfahren muss gesehen werden, dass bei einem Restrukturierungsplan nicht zwingend sämtliche Gläubiger mit einbezogen werden müssen. Es obliegt dem Schuldner, dem Unternehmen, eine Auswahl zu treffen und nur bestimmte Gläubigergruppen zu befriedigen. So kann er z.B. Lieferanten außenvorlassen ? aber auch unbesichertes Fremdkapital, wie z.B. Anleihen können zur Disposition stehen. Spannend wird das in der Tat dann, wenn das Management gleichzeitig substanzieller Stakeholder in der Gesellschaft ist. Hier kann es zu massiven Interessenkonflikten kommen und dem Verdacht, man wolle sich nur elegant der Schulden entledigen.



Dass nur bestimmte Gläubigergruppen befriedigt werden müssen, andere ausgeschlossen werden können, sehen momentan viele Unternehmen als Chance an, sich zu von einem entscheidenden Teil ihrer Schulden zu trennen. Sie sind über ?Hintertürchen? in der Lage Gläubiger zu Zugeständnissen und Verzicht zu zwingen. Generell müssen zwar mindestens 75% zur Bestätigung des Restrukturierungsplans einer jeder Gläubigergruppe zustimmen, aber wie immer gibt es Ausnahmen. Betrachten wir den fiktiven Fall, dass Anleihegläubiger zu einem Teil- oder möglicherweise sogar Totalverzicht aufgefordert werden und nicht mindestens 75% dazu bereit sind, dann gibt es immer noch zwei Möglichkeiten. Das StaRUG sieht in diesem Fall Folgendes vor: ?Kann die Zustimmung einer Gläubigergruppe nicht erreicht werden, weil mehr als 25% der Betroffenen den Plan ablehnen, kann der Restrukturierungsplan trotzdem vom Restrukturierungsgericht bestätigt werden, wenn die Voraussetzungen der gruppenübergreifenden Mehrheitsentscheidung nach dem StaRUG vorliegen (Cross-class Cram-down).? Wenn also in unserem Fall die Anleihegläubiger nicht zustimmen heißt das nicht, dass andere Gläubigergruppen, die nicht verzichten müssen, nicht sogar eine 100%ige Zustimmung abgegeben haben. Und wenn alle Stricke reißen, dann gibt es ja auch noch den Hinweis auf eine drohende Insolvenz und damit den Totalverlust eben auch der unbesicherten Anleihe.



Anfang 2021 hatte der Gesetzgeber sicherlich das Gesamtinteresse im Auge als er StaRUG auf den Weg brachte. Aber leider zeigt sich, dass der Pendel vermehrt in die andere Richtung ausschlägt. StaRUG sollte die Macht der Gläubiger beschneiden und Unternehmen die Chance geben, wieder zu gesunden. Es war aber sicherlich nicht vorgesehen, dass einzelne Gläubigergruppen sich bis zur ?Selbstaufgabe? für den Fortbestand des Unternehmens opfern müssen. Die grundsätzlichen Gedanken des StaRUGs sind richtig, bloß der Prozess muss angepasst werden, so dass das Gesamtinteresse an einer Restrukturierung nicht unter die Räder kommt. Wie so oft in der aktuellen Politik: ist gut gemeint nicht gut gemacht. Der Gesetzgeber muss schleunigst nachbessern, denn so wird der Zutritt zum Kapitalmarkt für KMUs immer schwieriger, denn semiprofessionelle Anleger zaudern und scheuen mit Recht vor den Möglichkeiten, die Unternehmen durch das StaRUG an die Hand bekommen haben.




Zu mwb:



Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Wertpapierdienstleister mit Niederlassungen in Gräfelfing bei München, Hamburg, Hannover, Frankfurt und Berlin. Das Unternehmen wurde 1993 gegründet. 1999 erfolgte der Börsengang. Heute ist die mwb-Aktie (ISIN DE0006656101, WKN 6656101) an der Börse München im Segment m:access notiert wie auch im Freiverkehr an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg und Stuttgart. mwb ist in zwei Geschäftsbereichen aktiv: Wertpapierhandel und Corporates & Markets. Im Wertpapierhandel betreut mwb rund 46.000 Orderbücher für deutsche und internationale Wertpapiere. Dabei handelt es sich sowohl um Aktien als auch um festverzinsliche Wertpapiere und offene Investmentfonds. Damit ist mwb einer der größten Skontroführer in Deutschland.



 



Kontakt und weitere Informationen:

mwb Wertpapierhandelsbank AG   

Kai Jordan     

Kleine Johannisstrasse 4  

D-20457 Hamburg      

Tel: +49 40-360995-20     

E-Mail: kjordan@mwbfairtrade.com



Disclaimer:



Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist Herausgeber des vorliegenden Dokumentes. Obwohl die Informationen in diesem Dokument aus Quellen stammen, die die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG für zuverlässig erachtet, kann für die Richtigkeit der Informationen in diesem Dokument keine Gewähr übernommen werden.



Dieses Dokument stellt keinen Prospekt dar und ist nicht geeignet, als Grundlage zur Beurteilung der in dem Dokument vorgestellten Wertpapiere herangezogen zu werden. In diesem Dokument enthaltene Schätzungen und Meinungen stellen ausschließlich der Beurteilungen der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokumentes dar und können zu jedem Zeitpunkt ohne vorherige Ankündigung geändert werden.



Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG  oder ihre verbundenen Unternehmen können von Zeit zu Zeit Bestände an den in diesem Dokument  genannten Wertpapieren oder an darauf basierenden derivaten Finanzinstrumenten halten, können andere Dienstleistungen (einschließlich solcher als Berater) für jedes in diesem Dokument genannte Unternehmen erbringen oder erbracht haben, und können - soweit gesetzlich zulässig - die hierin enthaltenen Informationen oder die Recherchen, auf denen sie beruhen, vor ihrer Veröffentlichung verwendet haben.



Ein wie auch immer geartetes Beratungsverhältnis zwischen der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG und dem Empfänger dieses Dokumentes wird durch die Übersendung oder Weitergabe dieses Dokuments nicht begründet. Jeder Empfänger muss eigene Anstrengungen unternehmen und Vorkehrungen zu treffen, um die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit einer Anlageentscheidung unter Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Belange zu prüfen. Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG haftet weder für Konsequenzen aus dem Vertrauen auf in diesem Dokument enthaltenen Meinungen oder Aussagen noch für Unvollständigkeiten in diesem Dokument. Jede US-Person, die dieses Dokument erhält und Transaktionen mit hierin genannten Wertpapieren tätigen möchte, ist verpflichtet, dies durch einen in den USA zugelassenen Dienstleister. 



 



 



 






 




















06.09.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com



























Sprache: Deutsch
Unternehmen: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG

Rottenbucher Straße 28

82166 Gräfelfing

Deutschland
Telefon: +49 (0)89 858 52-305
Fax: +49 (0)89 858 52-5 05
E-Mail: investor-relations@mwbfairtrade.com
Internet: www.mwbfairtrade.com
ISIN: DE0006656101
WKN: 665610
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1719395





 
Ende der Mitteilung EQS News-Service





1719395  06.09.2023 CET/CEST



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1719395&application_name=news&site_id=mastertraders
Hinweis
Haftungsausschluss und wichtiger Hinweis nach §34 WPHG zur Vermeidung von Interessenskonflikten:
Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.