ATOSS Software SE: Vollzug des beschlossenen Aktiensplits München, 14. Juni 2024 Nachdem alle formellen Voraussetzungen des am 30. April 2024 von der Hauptversammlung beschlossenen Aktiensplits erfüllt sind, erfolgt nun die bankenseitige Umsetzung dieser Kapitalmaßnahme der ATOSS Software SE. Danach stehen den Aktionären der Gesellschaft aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes in der ISIN DE0005104400 am 25. Juni 2024 (Record Date), abends nach Börsenschluss, im Verhältnis 1:1 neue Aktien zu, d.h. auf jede alte Aktie entfällt eine neue Aktie. Insgesamt verdoppelt sich somit die Anzahl der handelbaren Aktien mit dem Ziel die Liquidität in der ATOSS Aktie zu optimieren. Der jeweilige prozentuale Anteil eines Aktionärs am Kapital der ATOSS Software SE verändert sich hierdurch nicht. Da sich sämtliche Aktien der ATOSS Software SE in Girosammelverwahrung befinden, brauchen die Aktionäre hinsichtlich der Zuteilung der neuen Aktien nichts zu veranlassen. Die neuen Aktien werden an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Börsenhandel im regulierten Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) am 21. Juni 2024 (Letzter Handelstag) zugelassen und am 24. Juni 2024 (Ex-Tag) in die Notierung aufgenommen. Die Zuteilung der neuen Aktien durch die jeweiligen Depotbanken erfolgt für die berechtigten Aktionäre am 27. Juni 2024 (Zahlbarkeitstag) mittels Depotgutschrift unter Berücksichtigung offener Börsengeschäfte. Es wird erwartet, dass sich das Kursniveau der Aktie entsprechend anpasst. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2024 gewinnberechtigt und notieren unter der gleichen ISIN DE0005104400 wie die alten Stückaktien.
ATOSS ATOSS Software SE
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Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
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1924905 14.06.2024 CET/CEST