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06.November 2024 15:16 Uhr

Aream Solar Finance GmbH , ISIN: DE000A383BE0

EQS-News: Aream Solar Finance GmbH erwirbt 68-MWp-Solarpark mit Batteriespeicher und geplantem Ready-to-Build-Status in Q3/2025














EQS-News: Aream Solar Finance GmbH


/ Schlagwort(e): Anleiheemission






Aream Solar Finance GmbH erwirbt 68-MWp-Solarpark mit Batteriespeicher und geplantem Ready-to-Build-Status in Q3/2025








06.11.2024 / 15:16 CET/CEST




Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Aream Solar Finance GmbH erwirbt 68-MWp-Solarpark mit Batteriespeicher und geplantem Ready-to-Build-Status in Q3/2025




Düsseldorf, 6. November 2024 ? Die Aream Solar Finance GmbH hat von der AREAM Group SE einen in der Entwicklung befindlichen Solarpark mit Batteriespeicher erworben. Finanziert wurde der Kauf über die Mittel des 8 % Aream Green Bonds (ISIN: DE000A383BE0), der über die Unternehmenswebseite (www.aream.de/ir) gezeichnet werden kann. ?Wir freuen uns, dass wir ein echtes Vorzeigeprojekt erworben haben. Damit begehen wir einen weiteren Schritt im Rahmen unserer Wachstumsstrategie. Das neue Projekt passt ideal zu unserem Green Bond und verdoppelt die Zielkapazität der bereits über den Green Bond finanzierten Projektrechte in Deutschland. Mit unserer starken Kompetenz aus 1.200 MW entwickelter Solar- und Windkapazität in der Gruppe seit 2009 werden wir auch dieses Projekt zum Erfolg führen?, sagt Markus W. Voigt, CEO der aream Group.



Der Solarpark mit einer derzeit projektierten Leistung von rund 68 MWp soll voraussichtlich im Verlauf des dritten Quartals 2025 den Baureife-Status erreichen und ist auf eine Nutzungsdauer von 30 Jahren ausgelegt. Das Projekt bietet den Vorteil, dass es auf sogenanntem benachteiligtem Gebiet für die Landwirtschaft liegt. Dies bedeutet, dass die Region aufgrund bestimmter Faktoren nicht für landwirtschaftliche Tätigkeiten geeignet ist. Damit fällt es unter die Förderkulisse des EEG-Tarifs und berechtigt zur Inanspruchnahme einer Marktprämie. Darüber hinaus ist geplant, an einer Innovationsausschreibung teilzunehmen. Mit einem ausreichend dimensionierten Batteriespeicher werden die Förderrichtlinien für eine Dauer von zehn Jahren erfüllt. Eine weitere Besonderheit des Projektes ist der Deichschutz. Im Rahmen der Projektierung wurde zunächst ein 50 m breiter Schutzstreifen entlang einer Hochwasserschutzanlage eingeplant, doch ist es hier möglich, dass dieser auch noch für die Belegung mit Photovoltaikmodulen zulässig wird. Das würde die Leistung des Solarparks auf rund 74 MWp erhöhen.



Um die Weiterentwicklung der Projektrechte im Eigenbestand sowie zusätzliche Freiflächen- und Agri-PV-Projektentwicklungen mit und ohne Speicher in Deutschland zu finanzieren, bietet die Aream Solar Finance GmbH derzeit einen Green Bond über www.aream.de/ir zur Zeichnung an, der alle Anforderungen der Green Bond Principles 2021 erfüllt, also zur Abschwächung des Klimawandels beiträgt (Rating durch imug/SPO). Die Emission hat ein Volumen von bis zu zehn Millionen Euro, der Kupon beträgt acht Prozent pro Jahr und die Laufzeit fünf Jahre.

 



Eckdaten des Aream Green Bond 2024/2029: 











































Emittentin Aream Solar Finance GmbH
Finanzierungsinstrument Green Bond (klassifiziert gemäß imug/SPO)
Emissionsvolumen Bis zu 10 Mio. Euro
Kupon 8,0 % p.a.
Status Nicht nachrangig, nicht besichert
ISIN / WKN DE000A383BE0 / A383BE
Stückelung 1.000 Euro
Ausgabepreis 100 %
Angebotsfrist 27. Mai 2024 bis 23. Mai 2025 (12 Uhr): Zeichnung möglich über www.aream.de/ir
Valuta 17. Juli 2024
Laufzeit 5 Jahre: 17. Juli 2024 bis 17. Juli 2029 (ausschließlich)
Zinszahlung Halbjährlich, nachträglich am 17. Januar und 17. Juli eines jeden Jahres (erstmals am 17. Januar 2025)
Rückzahlungstermin 17. Juli 2029
Rückzahlungsbetrag 100 %
Sonderkündigungsrechte der Emittentin Ab 17. Juli 2027 zu 102 % des Nennbetrags

Ab 17. Juli 2028 zu 101 % des Nennbetrags
Kündigungsrechte der Anleihegläubiger und Covenants Drittverzug

Negativverpflichtung

Veräußerungsbegrenzung für Vermögensgegenstände

Transparenzverpflichtung

Positivverpflichtung
Prospekt Von der Commission de Surveillance du Secteur (?CSSF?) in Luxemburg gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (?FMA?) und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (?BaFin?) in Deutschland

Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen.
Anwendbares Recht Deutsches Recht
Börsensegment Voraussichtlich ab 17. Dezember 2024: Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse)
Financial Advisor Lewisfield Deutschland GmbH

 



Wichtige Hinweise



Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Die Wertpapiere, die Gegenstand dieser Veröffentlichung sind, werden durch die Emittentin ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich im Wege eines öffentlichen Angebots sowie durch Schalten einer Anzeige im Tageblatt angeboten. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des Großherzogtums Luxemburg und der Republik Österreich erfolgt ein Angebot ausschließlich in Form einer Privatplatzierung nach den jeweils anwendbaren Ausnahmevorschriften.



Insbesondere wurden die Wertpapiere nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (?Securities Act?) registriert und dürfen nicht ohne Registrierung gemäß dem Securities Act oder Vorliegen einer anwendbaren Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden.



Der gebilligte Prospekt ist auf der Website www.aream.de/ir veröffentlicht. Die Billigung sollte nicht als eine Befürwortung der angebotenen Wertpapiere, die Gegenstand dieses Prospekts sind, erachtet werden.



Es wird empfohlen, dass potenzielle Anleger den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen.



 



Investorenkontakt

Aream Solar Finance GmbH

René Kautz

Tel.: +49 (0)211 30 20 60 42

E-Mail: rene.kautz@aream.de

Web: www.aream.de



Finanzpressekontakt

Better Orange IR & HV AG

Frank Ostermair, Linh Chung

Tel.: +49 (0)89 88 96 906 25

E-Mail: linh.chung@linkmarketservices.eu

Web: www.linkmarketservices.eu



 





















06.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com























Sprache: Deutsch
Unternehmen: Aream Solar Finance GmbH

Kaistraße 2

40221 Düsseldorf

Deutschland
Telefon: 0211 3020 6042
E-Mail: info@aream.de
Internet: www.aream.de
ISIN: DE000A383BE0
WKN: A383BE
EQS News ID: 2024125





 
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2024125  06.11.2024 CET/CEST



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Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.