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14.August 2024 14:29 Uhr

RWE AG St, WKN 703712, ISIN DE0007037129

[ Aktienkurs RWE AG St | Weitere Meldungen zur RWE AG St ]














EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: RWE Aktiengesellschaft


/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052






RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation








14.08.2024 / 14:29 CET/CEST



Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052



 



Die RWE Aktiengesellschaft beabsichtigt, im Zeitraum vom 7. Oktober 2024 bis 19. November 2024 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG Aktien der RWE Aktiengesellschaft (ISIN DE0007037129) zu einem Gesamtkaufpreis von maximal EUR 25.000.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten) zu erwerben. Auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 13. August 2024 von EUR 32,29 wären dies bis zu maximal 774.233 Aktien.



 



Der Erwerb der Aktien dient einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm der RWE Aktiengesellschaft i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Die tatsächliche Anzahl der zu erwerbenden Aktien im Rahmen des vorgesehenen Maximalvolumens von 774.233 Aktien hängt von der Beteiligung der Mitarbeiter an dem Belegschaftsaktienprogramm ab.



 



Diese Mitteilung bezieht sich auf den Rückkauf von Aktien, die im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms für Mitarbeiter in Deutschland ausgegeben werden. Das mit Mitteilung vom 20. Dezember 2023 bekannt gemachte Rückkaufprogramm für das Belegschaftsaktienprogramm in UK bleibt hiervon unberührt.



 



Die RWE Aktiengesellschaft wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den anwendbaren Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052) durchführen.



 



Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts, das entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der RWE Aktiengesellschaft trifft. Die RWE Aktiengesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut ist hierbei an die für Rückkaufprogramme anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 gebunden.



 



Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Es erfolgt keine Auftragserteilung während einer Auktionsphase und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während dieser Phase nicht geändert.



 



Die Aktien der RWE Aktiengesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erworben. Insofern werden die Aktien der RWE Aktiengesellschaft nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Das Kreditinstitut wird ferner an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Tagesumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem jeweiligen Kauftermin.



 



Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.



 



Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die RWE Aktiengesellschaft über den Verlauf des Rückkaufprogramms unter www.rwe.com gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berichten und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.



 



Essen, im August 2024



 



RWE Aktiengesellschaft



 



Der Vorstand





















14.08.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com













Sprache: Deutsch
Unternehmen: RWE Aktiengesellschaft

RWE Platz 1

45141 Essen

Deutschland
Internet: www.rwe.com





 
Ende der Mitteilung EQS News-Service





1968221  14.08.2024 CET/CEST



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Die Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf irgend eines Wertpapieres dar. Der Kauf von Aktien ist mit hohen Risiken behaftet. Ihre Investitionsentscheidungen dürfen Sie nur nach eigener Recherche und nicht basierend auf unseren Informations-Angeboten treffen. Wir übernehmen keine Verantwortung für jegliche Konsequenzen und Verluste, die durch Verwendung unserer Informationen entstehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die an der Erstellung von Beiträgen beteiligten Personen regelmäßig mit den besprochenen Aktien selbst handeln.