Fabasoft AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b, Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien ? 16. Zwischenmeldung Linz, 02.12.2024 ? Die Fabasoft AG (AT0000785407) kauft seit dem 15. August 2024 im Rahmen ihres mit Bekanntmachung vom 14. August 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigten Aktienrückkaufprogramms (?Aktienrückkaufprogramm 2024?) eigene Aktien über die Börse zurück. Im Zeitraum vom 25. November 2024 bis einschließlich 29. November 2024 hat die Fabasoft AG insgesamt 5.790 Aktien erworben:
Der Erwerb der Aktien der Fabasoft AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Fabasoft AG beauftragte Bank. Diese führt den Rückkauf in Anwendung der Safe-Harbor-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 seit dem 15. August 2024 bis einschließlich 29. November 2024 erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 110.921 Aktien. Dies entspricht einem Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten) von EUR 1.750.174,35. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Fabasoft AG www.fabasoft.com im Bereich Investoren / Kapitalmaßnahmen / Aktienrückkauf 2024 unter www.fabasoft.com/de/investor-relations/kapitalmassnahmen/aktienrueckkaufprogramm-2024 veröffentlicht.
Kontakt:
Fabasoft AG (ISIN AT0000785407; WKN 922985; Bloomberg Code FAA GY; Reuters Code FAAS.DE)
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Fabasoft AG |
Honauerstraße 4 | |
4020 Linz | |
Österreich | |
Internet: | www.fabasoft.com |
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2041699 02.12.2024 CET/CEST