Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Frankfurt am Main, 2. Dezember 2024. ? Im Zeitraum vom 25. November 2024 bis einschließlich 29. November 2024 hat die Deutsche Beteiligungs AG insgesamt 15.000 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 4. März 2024 gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 5. März 2024 bis einschließlich 29. November 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 603.354 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Deutsche Beteiligungs AG erfolgt ausschließlich über die Börse durch ein von der Deutsche Beteiligungs AG beauftragtes Kreditinstitut. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 werden auf der Internetseite der Deutsche Beteiligungs AG veröffentlicht (https://www.dbag.de/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm).
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Deutsche Beteiligungs AG |
Untermainanlage 1 | |
60329 Frankfurt am Main | |
Deutschland | |
Internet: | www.dbag.de |
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2042035 02.12.2024 CET/CEST