Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Frankfurt am Main, 11. November 2024. ? Im Zeitraum vom 4. November 2024 bis einschließlich 8. November 2024 hat die Deutsche Beteiligungs AG insgesamt 12.055 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 4. März 2024 gem. Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 5. März 2024 bis einschließlich 8. November 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 561.514 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Deutsche Beteiligungs AG erfolgt ausschließlich über die Börse durch ein von der Deutsche Beteiligungs AG beauftragtes Kreditinstitut. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 werden auf der Internetseite der Deutsche Beteiligungs AG veröffentlicht (https://www.dbag.de/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm).
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Deutsche Beteiligungs AG |
Untermainanlage 1 | |
60329 Frankfurt am Main | |
Deutschland | |
Internet: | www.dbag.de |
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2026357 11.11.2024 CET/CEST