Bijou Brigitte modische Accessoires AG: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 ? Aktienrückkauf vom 27.12.2024 bis 02.01.2025
18. Zwischenmeldung Hamburg, 03.01.2025 ? Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG hat mit Bekanntmachung vom 27.08.2024 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 den Beginn eines Aktienrückkaufprogramms angekündigt. Im Zeitraum vom 27.12.2024 bis einschließlich 02.01.2025 wurden im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms insgesamt 2.373 Stückaktien der Bijou Brigitte modische Accessoires AG erworben. Die Zahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die volumengewichteten Durchschnittskurse betragen wie folgt:
1 ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms durch die Bijou Brigitte modische Accessoires AG seit dem 28.08.2024 bis einschließlich 02.01.2025 erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 57.757 Stückaktien. Weitere Informationen sowie die Geschäfte in detaillierter Form sind im Internet unter www.group.bijou-brigitte.com unter der Rubrik ?Investor Relations/Aktie/Aktienrückkauf? abrufbar. Der Erwerb der Aktien der Bijou Brigitte modische Accessoires AG erfolgte durch ein von der Bijou Brigitte modische Accessoires AG beauftragtes Kreditinstitut über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Bijou Brigitte modische Accessoires AG Der Vorstand
Ansprechpartnerin für Rückfragen: Evelyn Elsholz, Investor Relations / Wirtschaftspresse Tel.: +49 40 606 09-3250 E-Mail: ir@bijou-brigitte.com / wirtschaftspresse@bijou-brigitte.com
|
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Bijou Brigitte modische Accessoires AG |
Poppenbütteler Bogen 1 | |
22399 Hamburg | |
Deutschland | |
Internet: | www.group.bijou-brigitte.com |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
2060763 03.01.2025 CET/CEST