Bijou Brigitte modische Accessoires AG: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 ? Aktienrückkauf vom 30.10.2024 bis 05.11.2024 10. Zwischenmeldung Hamburg, 06.11.2024 ? Die Bijou Brigitte modische Accessoires AG hat mit Bekanntmachung vom 27.08.2024 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 den Beginn eines Aktienrückkaufprogramms angekündigt. Im Zeitraum vom 30.10.2024 bis einschließlich 05.11.2024 wurden im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms insgesamt 1.614 Stückaktien der Bijou Brigitte modische Accessoires AG erworben. Die Zahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die volumengewichteten Durchschnittskurse betragen wie folgt:
1 ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms durch die Bijou Brigitte modische Accessoires AG seit dem 28.08.2024 bis einschließlich 05.11.2024 erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 36.537 Stückaktien. Weitere Informationen sowie die Geschäfte in detaillierter Form sind im Internet unter www.group.bijou-brigitte.com unter der Rubrik ?Investor Relations/Aktie/Aktienrückkauf? abrufbar. Der Erwerb der Aktien der Bijou Brigitte modische Accessoires AG erfolgte durch ein von der Bijou Brigitte modische Accessoires AG beauftragtes Kreditinstitut über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Bijou Brigitte modische Accessoires AG Der Vorstand
Ansprechpartnerin für Rückfragen: Evelyn Elsholz, Investor Relations / Wirtschaftspresse Tel.: +49 40 606 09-3250 E-Mail: ir@bijou-brigitte.com / wirtschaftspresse@bijou-brigitte.com
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Bijou Brigitte modische Accessoires AG |
Poppenbütteler Bogen 1 | |
22399 Hamburg | |
Deutschland | |
Internet: | www.group.bijou-brigitte.com |
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2023715 06.11.2024 CET/CEST