Bekanntmachung zum Aktienrückkaufprogramm gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
1. Zwischenmeldung Filderstadt, 2. Dezember 2024 ? Im Zeitraum vom 25. November 2024 bis einschließlich 29. November 2024 wurden insgesamt 2.767 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024 der All for One Group SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 22. November 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 25. November 2024 mitgeteilt wurde. Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der All for One Group SE veröffentlicht unter www.all-for-one.com/aktienrueckkauf. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 25. November 2024 bis einschließlich 29. November 2024 erworbenen Aktien beläuft sich auf 2.767 Aktien. Der Erwerb der Aktien der All for One Group SE erfolgt durch ein von der All for One Group SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).
|
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | All for One Group SE |
Rita-Maiburg-Straße 40 | |
70794 Filderstadt-Bernhausen | |
Deutschland | |
Internet: | www.all-for-one.com |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
2042165 02.12.2024 CET/CEST