adesso SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf ? 8. Zwischenmeldung Die adesso SE hat im Zeitraum vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 6. Dezember 2024 insgesamt 10.718 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 16. Oktober 2024 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 17. Oktober 2024 mitgeteilt wurde. Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 17. Oktober 2024 durch die adesso SE zurückerworbenen Aktien auf 79.918 Stück. Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.adesso-group.de/aktienrueckkauf/ verfügbar. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch eine von der adesso SE beauftragte Bank ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel). Dortmund, 9. Dezember 2024
adesso SE Der Vorstand
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | adesso SE |
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Deutschland | |
Internet: | www.adesso-group.de |
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