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23.Dezember 2024 21:21 Uhr

Mynaric AG , ISIN: DE000A31C305








EQS-Ad-hoc: Mynaric AG / Schlagwort(e): Finanzierung


Mynaric sichert sich ein weiteres Überbrückungsdarlehen in Höhe von USD 5,0 Millionen zur Deckung des unmittelbaren Betriebskapitalbedarfs


23.12.2024 / 21:21 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



MÜNCHEN, 23. Dezember 2024 - Die Mynaric AG (NASDAQ: MYNA; ISIN: US62857X1019) (FRA: M0YN; ISIN: DE000A31C305) (das "Unternehmen") hat heute mit den in den USA ansässigen Darlehensgebern, bei denen es sich um Fonds handelt, die mit einer in den USA ansässigen globalen Investmentgesellschaft verbunden sind, einen Änderungsvertrag zu dem bestehenden Darlehensvertrag abgeschlossen, in dem die Darlehensgeber zugestimmten, ein drittes Überbrückungsdarlehen in Höhe von USD 5,0 Millionen bereitzustellen. Dieses Überbrückungsdarlehen wird zusätzlich zu den ursprünglich im Rahmen dieser Darlehensvertrags bereitgestellten USD 95,0 Millionen und den beiden Überbrückungsdarlehen aus dem Oktober 2024 und November 2024 in Höhe von insgesamt USD 16,5 Millionen bereitgestellt.



Wie die bestehenden Darlehen in Höhe von USD 95,0 Millionen und die früheren Überbrückungsdarlehen in Höhe von USD 16,5 Millionen, wird auch das neue Überbrückungsdarlehen vom Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften garantiert und besichert. Der Zinssatz entspricht der Term Secured Overnight Financing Rate (SOFR) für eine Laufzeit von drei Monaten mit einer Untergrenze von 2% zuzüglich einer Marge von 10% oder, nach Wahl des Darlehensnehmers, einem bestimmten alternativen Basiszinssatz mit einer Untergrenze von 2% zuzüglich einer Marge von 9%. Das neue Überbrückungsdarlehen wird am 31. Januar 2025 fällig.



Darüber hinaus wurde die Laufzeit der beiden bestehenden Überbrückungsdarlehen in Höhe von USD 16,5 Millionen verlängert und endet nun ebenfalls am 31. Januar 2025.



Die Verfügbarkeit des neuen Überbrückungsdarlehens hängt von der Erfüllung bestimmter Bedingungen ab, darunter die Vorlage eines aktualisierten Liquiditätsplans des unabhängigen Restrukturierungssachverständigen des Unternehmens, aus dem hervorgeht, dass es eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist, dass das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften in der Lage sein werden, ihre Verpflichtungen bei Fälligkeit während der Laufzeit des Überbrückungsdarlehens zu erfüllen. Das Unternehmen geht davon aus, dass diese Bedingung sowie alle anderen erforderlichen Bedingungen erfüllt werden und das Überbrückungsdarlehen sofort vollständig zur Verfügung steht und in Anspruch genommen werden wird, um den unmittelbaren Betriebskapitalbedarf zu decken.



Das neue Überbrückungsdarlehen kann vorzeitig gekündigt werden, wenn unter anderem der zuvor beauftragte unabhängige deutsche Restrukturierungssachverständige am oder vor dem Fälligkeitsdatum des Überbrückungsdarlehens mitteilt, dass es nicht mehr eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist, dass das Unternehmen saniert werden kann



Ohne die Erlöse aus den Darlehen verfügte das Unternehmen am 20. Dezember 2024 über liquide Mittel in Höhe von 8,9 Mio. EUR, die das Unternehmen auch zur Deckung seines laufenden Betriebs- und Arbeitskapitalbedarfs verwenden wird.



Die Rückstellung, die das Unternehmen Anfang Dezember diesen Jahres für eventuelle Verbindlichkeiten aus Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe aller ausstehenden Darlehen des Darlehensgebers, einschließlich Zinsen und Ausstiegsgebühr, gebildet hat, bleibt bestehen.



Das Unternehmen verhandelt weiterhin mit seinem Darlehensgeber über die Bereitstellung von zusätzlichem Kapital, das zur Unterstützung der Produktionssteigerung des Unternehmens und zur Finanzierung des laufenden Betriebs gemäß dem Restrukturierungsplan des Unternehmens benötigt wird. Die Bereitschaft des Darlehensgebers zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel hängt weiterhin von der Einleitung einer finanziellen Restrukturierung gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen ("StaRUG") ab. Zum heutigen Zeitpunkt hält es das Unternehmen für eher wahrscheinlicher als nicht, dass sich die Darlehensgeberin und das Unternehmen auf zusätzliche Mittel zur finanziellen Restrukturierung einigen und das Unternehmen die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens beantragen wird. Falls ein StaRUG-Verfahren eröffnet wird, könnten die Aktionäre ihr Investment in das Unternehmen ganz oder teilweise verlieren. Falls ein StaRUG-Verfahren nicht eröffnet wird, müsste das Unternehmen alternative Finanzierungsmöglichkeiten suchen, die im Moment nicht verfügbar oder ersichtlich sind.



Über Mynaric



 Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung optischer Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große Entfernungen zwischen beweglichen Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und weltraumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C. Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com.



Zukunftsgerichtete Aussage



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Ende der Insiderinformation


23.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com



























Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mynaric AG

Bertha-Kipfmüller-Str. 2-8

81249 München

Deutschland
Telefon: +49 8105 7999 0
E-Mail: comms@mynaric.com
Internet: www.mynaric.com
ISIN: DE000A31C305
WKN: A31C30
Indizes: Scale 30
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq
EQS News ID: 2057069





 
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2057069  23.12.2024 CET/CEST







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