EQS-Ad-hoc: Delivery Hero SE / Schlagwort(e): Rechtssache Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR) Glovo beschließt Umstellung zu anstellungsbasiertem Modell für Lieferfahrer in Spanien und erwartet Entscheidungen zur Reklassifizierung wegen angeblicher Verstöße gegen das Arbeitsrecht in Spanien Berlin, 2. Dezember 2024 ? Delivery Hero SE`s (?Delivery Hero? oder die ?Gesellschaft?, ISIN: DE000A2E4K43, Frankfurter Wertpapierbörse: DHER) spanische Tochtergesellschaften, welche ihr Essensliefergeschäft unter der Marke Glovo in Spanien betreiben (?Glovo?), erwarten in naher Zukunft Reklassifizierungsentscheidungen von der spanischen Arbeitsbehörde bezüglich angeblicher Falschklassifizierung von Lieferfahrern unter dem im August 2021 eingeführten Beschäftigungsmodells (?Reklassifizierungsentscheidungen?) von Glovo zu erhalten, da keine endgültige Einigung erzielt wurde. Heute hat Glovo`s Geschäftsführung entschieden, das Beschäftigungsmodell für Lieferfahrer in Spanien von einem Freelance-Modell zu einem anstellungsbasierten Modell zu ändern, um weitere Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, die zu einer Erhöhung der Eventualverbindlichkeiten führen könnten. Diese auf Glovo`s Geschäft in Spanien beschränkte Anpassung des Beschäftigungsmodells wird voraussichtlich Auswirkungen in Höhe von ca. EUR 100 Millionen auf das bereinigte EBITDA[1] für das Geschäftsjahr 2025 haben. Trotz dieser Auswirkungen wird erwartet, dass Glovo ein positives bereinigtes EBITDA in Spanien im Geschäftsjahr 2025 generieren wird. Die Gesellschaft erwartet, die Eventualverbindlichkeit im Geschäftsbericht 2024 auf EUR 440-770 Mio. zu erhöhen, gegenüber EUR 330-550 Millionen, die bereits im Halbjahresfinanzbericht 2024 ausgewiesen wurden. Dieser Betrag umfasst Sozialversicherungsbeiträge, Bußgelder, Umsatzsteuerforderungen und sonstige Zuschläge für den Zeitraum bis Ende 2024 für Glovo Spanien. Delivery Hero beabsichtigt nicht, Rückstellungen zu bilden, da die Gesellschaft davon ausgeht, dass es keine ausreichende rechtliche Grundlage für die Reklassifizierungsentscheidungen gibt. Während die endgültigen Gerichtsentscheidungen angestrebt werden, muss Glovo die Beträge, die in den nächsten Jahren nach und nach fällig werden, vorläufig zahlen oder Bankgarantien für diese stellen. Die erste Zahlung und/oder Bankgarantie wird frühestens im zweiten Quartal 2025 erwartet. Delivery Hero bestätigt die Prognose für das Geschäftsjahr 2024. [Bezüglich der Definition der alternativen Leistungskennzahl bereinigtes EBITDA, sowie damit verbundener Informationen, verweist Delivery Hero auf die entsprechende Definition in seinem Geschäftsbericht 2023 unter dem Kapitel ?A. Grundlagen des Konzerns? im zusammengefassten Lagebericht, der auf der Investor-Relations-Website der Gesellschaft veröffentlicht ist.]
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Verantwortliche Person für diese Veröffentlichung: Christoph Bast Ende der Insiderinformation
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ISIN: | DE000A2E4K43 |
WKN: | A2E4K4 |
Indizes: | MDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, OTC QB, OTC QX, SIX, Wiener Börse |
EQS News ID: | 2041691 |
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2041691 02.12.2024 CET/CEST