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24.Juni 2024 19:19 Uhr

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG , ISIN: DE0005280002








EQS-Ad-hoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out


BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Höhe der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie festgele


24.06.2024 / 19:19 CET/CEST


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.


Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)


Höhe der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie festgelegt


 



BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 24. Juni 2024


Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0, (?VIB?) hat dem Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, (?BBI?) heute ein konkretisiertes Verlangen zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der BBI zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien sämtlicher Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) übermittelt.


Die VIB hält derzeit rund 94,88 % des Grundkapitals der BBI und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die VIB hat die angemessene Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 14,96 je Aktie der BBI festgelegt. Die Höhe der Barabfindung wurde von der VIB auskunftsgemäß auf der Grundlage einer durch einen neutralen Gutachter durchgeführten Unternehmensbewertung der BBI festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat nach Auskunft der VIB aber bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand im Ergebnis die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.


Der Verschmelzungsvertrag zwischen der VIB als übernehmender Gesellschaft und der BBI als übertragender Gesellschaft soll in Kürze abgeschlossen und notariell beurkundet werden. Die ordentliche Hauptversammlung der BBI, die einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 14,96 je Aktie fassen soll (?Übertragungsbeschluss?), wird voraussichtlich am 13. August 2024 stattfinden. Die ordentliche Hauptversammlung der VIB, der der Verschmelzungsvertrag zur Zustimmung vorgelegt werden soll (?Verschmelzungsbeschluss?), wird auskunftsgemäß am 14. August 2024 stattfinden.


Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von der zustimmenden Beschlussfassung  der ordentlichen Hauptversammlung der BBI über den Übertragungsbeschluss, der zustimmenden Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der VIB über den Verschmelzungsbeschluss und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der BBI und der Verschmelzung in das Handelsregister der BBI und VIB ab.


Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

Kontakt

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft


Investor Relations:

Tilly-Park 1

86633 Neuburg/Donau

Tel.: + 49 (0)8431 9077-961

Fax: + 49 (0)8431 9077-1961

E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de

Wichtiger Hinweis



Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.


Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.





Ende der Insiderinformation


24.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com



























Sprache: Deutsch
Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

Tilly-Park 1

86633 Neuburg an der Donau

Deutschland
Telefon: +49 (0) 8431 9077 0
Fax: +49 (0) 8431 9077 973
E-Mail: info@bbi-immobilien-ag.de
Internet: www.bbi-immobilien-ag.de
ISIN: DE0005280002
WKN: 528000
Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board)
EQS News ID: 1931955





 
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